Bearbeitet Sofortzulassung bekommen - wann sende ich was?
Hallöle,

um mir ganz sicher zu gehen und ja nichts falsch zu machen frage ich vorsichtshalber nochmal nach;
ich habe direkt nach meiner Onlinebewerbung eine Sofortzulassung bekommen, da ich wohl zum Kreis der besten Bewerber/innen für diesen Studiengang zähle. ( :shock: :) :) :) )
(Im Stine-Account steht zwar noch nichts davon, aber per Mail kam die Mitteilung)

"Bitte beachten Sie, dass sich nach dem Bescheidversand wichtige Fristen zur Einschreibung
anschließen (14 Tage im Hauptverfahren), die Sie unbedingt einhalten müssen, damit Sie Ihren Studienplatz nicht
gefährden. "

-bedeutet dann also, dass ich bis Ende des Hauptverfahrens (15.7.) [oder bis zur Versendung der offiziellen Bescheide am 10.8.?] noch keine Unterlagen versenden soll, und dass ich dann nochmal gesondert aufgelistet bekomme, welche Dokumente genau nun an welche Adresse gesendet werden sollen? Wenn ja, geschieht dies per E-Mail oder per Post?
Oder bedeutet dies, dass ich, da ich ja schon jetzt meinen "Zulassungsbescheid" habe, nun 14 Tage Zeit habe eine amtlich beglaubigte Kopie meiner Hochschulzugangsberechtigung zu versenden? Ich möchte die Frist auf keinen Fall verpassen..

Danke für die Beantwortung meiner letzten Frage und auch im Voraus für die Beantwortung dieser Frage :)
Re: Sofortzulassung bekommen - wann sende ich was?
Hallo Choco,

Da die Sofortzulassung eine Vorabmitteilung und kein rechtskräftiger Zulassungsbescheid ist, müssen Sie derzeit noch keine Unterlagen einreichen. Dies tun Sie erst, wenn Sie einen rechtskräftigen Zulassungsbescheid erhalten haben. Im Hauptverfahren erhalten Sie die Bescheide am 10.08 und haben anschließend 14 Tage Zeit, den ausgefüllten Immatrikulationsantrag und Ihre Unterlagen einzureichen, im Nachrückverfahren ist dies später der Fall und Sie haben nur 7 Tage Zeit für die Einreichung der Unterlagen. Mit dem Hauptverfahren ist hier nicht das Bewerbungsverfahren, sondern das Zulassungsverfahren gemeint, das erst nach Ende der Bewerbungsfrist statt findet.
Den Zulassungsbescheid erhalten Sie weder per E-Mail noch per Post, sondern dieser wird Ihnen in Ihrem Bewerberaccount in STiNE unter "Dokumente" zur Verfügung gestellt.
In Ihrem Bescheid finden Sie keine Liste der Dokumente, die Sie einreichen müssen. Sie finden dort aber einen Link zu einer Checkliste, in der die einzureichenden Dokumente für Ihren Studiengang aufgeführt sind. In jedem Fall ist der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Immatrikulationsantrag einzureichen. Den Antrag finden Sie ebenfalls in STiNE mit Ihrem Bescheid.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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