um mir ganz sicher zu gehen und ja nichts falsch zu machen frage ich vorsichtshalber nochmal nach;
ich habe direkt nach meiner Onlinebewerbung eine Sofortzulassung bekommen, da ich wohl zum Kreis der besten Bewerber/innen für diesen Studiengang zähle. (




(Im Stine-Account steht zwar noch nichts davon, aber per Mail kam die Mitteilung)
"Bitte beachten Sie, dass sich nach dem Bescheidversand wichtige Fristen zur Einschreibung
anschließen (14 Tage im Hauptverfahren), die Sie unbedingt einhalten müssen, damit Sie Ihren Studienplatz nicht
gefährden. "
-bedeutet dann also, dass ich bis Ende des Hauptverfahrens (15.7.) [oder bis zur Versendung der offiziellen Bescheide am 10.8.?] noch keine Unterlagen versenden soll, und dass ich dann nochmal gesondert aufgelistet bekomme, welche Dokumente genau nun an welche Adresse gesendet werden sollen? Wenn ja, geschieht dies per E-Mail oder per Post?
Oder bedeutet dies, dass ich, da ich ja schon jetzt meinen "Zulassungsbescheid" habe, nun 14 Tage Zeit habe eine amtlich beglaubigte Kopie meiner Hochschulzugangsberechtigung zu versenden? Ich möchte die Frist auf keinen Fall verpassen..
Danke für die Beantwortung meiner letzten Frage und auch im Voraus für die Beantwortung dieser Frage
