Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung, die angegeben werden muss, sobald man sich immatrikulieren will. Habe ich es richtig verstanden, dass wenn man bereits gesetzlich versichert ist, die Angabe der Versicherungsnummer im STiNE-Portal ausreicht? Oder sollte man doch die Krankenversicherung kontaktieren?
Ich freue mich über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
zzc06
Liebe*r zzc06,
1) "die Angabe der Versicherungsnummer im STiNE-Portal ausreicht?"
Nein, das ist nicht korrekt. Die Angabe der Versicherungsnummer im STiNE-Portal dient nur dem Datenabgleich.
2) Wir benötigen für die endgültige Immatrikulation (siehe www.uni-hamburg.de/ae) eine Meldung bezüglich Ihres Krankenversicherungsstatus einer bzw. Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über das elektronische Meldeverfahren (siehe www.uni-hamburg.de/kv).
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "die Angabe der Versicherungsnummer im STiNE-Portal ausreicht?"
Nein, das ist nicht korrekt. Die Angabe der Versicherungsnummer im STiNE-Portal dient nur dem Datenabgleich.
2) Wir benötigen für die endgültige Immatrikulation (siehe www.uni-hamburg.de/ae) eine Meldung bezüglich Ihres Krankenversicherungsstatus einer bzw. Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über das elektronische Meldeverfahren (siehe www.uni-hamburg.de/kv).
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
muss die Krankenkasse den Versichertenstatus innerhalb der Immatrikulationsfrist melden oder kann dies auch noch ein zwei Wochen später passieren?
Liebe Grüße, Alma Schube
muss die Krankenkasse den Versichertenstatus innerhalb der Immatrikulationsfrist melden oder kann dies auch noch ein zwei Wochen später passieren?
Liebe Grüße, Alma Schube
Liebe Alma Schube,
"muss die Krankenkasse den Versichertenstatus innerhalb der Immatrikulationsfrist melden ...?"
Nein. Diese Meldung kann problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist erfolgen (siehe www.uni-hamburg.de/ae)
Liebe Grüße
Thomas Walter
"muss die Krankenkasse den Versichertenstatus innerhalb der Immatrikulationsfrist melden ...?"
Nein. Diese Meldung kann problemlos nach dem Ende der Immatrikulationsfrist erfolgen (siehe www.uni-hamburg.de/ae)
Liebe Grüße
Thomas Walter