Sehr geehrte Damen und Herren,
guten Tag.
Bei der Bewerbung für den Master in BWL habe ich eine Frage bezüglich der HZB.
Ich habe meine Abitur in China gemacht und danach Germanistik (Bachelor of Art) studiert bzw. abgeschlossen. Zurzeit studiere ich Wirtschaftswissenschaften in Tübingen und werde voraussichtlich am Ende dieses Semesters abschließen.
Welche HZB habe ich? Bezieht es sich auf meine Abitur oder das Bachelorstudium in China oder das Bachelorstudium in Deutschland?
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Wenjun Xu
Lieber Herr Xu,
Im Regelfall gilt das Abschlusszeugnis des Sekundarschulabschlusses (z.B. das Abitur) als Hochschulzugangsberechtigung. Auch ein Bachelorabschluss aus Deutschland (und vielen Fällen auch ein ausländischer Bachelorabschluss) gilt aber als Hochschulzugangsberechtigung. Da Art und Note der HZB für das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft nicht herangezogen werden und daher auch zur Immatrikulation keine Dokumente zum Beleg der Angaben über die HZB eingereicht werden müssen, ist es im Fall einer Bewerbung für diesen Studiengang unerheblich, welchen Ihrer Abschlüsse Sie in den Angaben zur HZB eintragen. Den Bachelorabschluss aus Deutschland können Sie allerdings nur dann eintragen, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung schon das Abschlusszeugnis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Im Regelfall gilt das Abschlusszeugnis des Sekundarschulabschlusses (z.B. das Abitur) als Hochschulzugangsberechtigung. Auch ein Bachelorabschluss aus Deutschland (und vielen Fällen auch ein ausländischer Bachelorabschluss) gilt aber als Hochschulzugangsberechtigung. Da Art und Note der HZB für das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft nicht herangezogen werden und daher auch zur Immatrikulation keine Dokumente zum Beleg der Angaben über die HZB eingereicht werden müssen, ist es im Fall einer Bewerbung für diesen Studiengang unerheblich, welchen Ihrer Abschlüsse Sie in den Angaben zur HZB eintragen. Den Bachelorabschluss aus Deutschland können Sie allerdings nur dann eintragen, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung schon das Abschlusszeugnis vorliegt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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