Hallo manuel.p,
Allgemein lässt sich Ihre Frage nicht beantworten. Für die Uni Hamburg gilt in dieser Hinsicht das Hamburger Hochschulgesetz und zwar wird die Frage der Möglichkeit der Aufnahme eines Studiengangs, sofern eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde durch den §44 geregelt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. [...]." (
http://www.landesrecht-hamburg.de/jport ... 44&st=null)
Ob an der Uni Hamburg Psychologie als Nebenfach studiert werden darf, nachdem eine Prüfung im Fach Psychologie in einem Studiengang einer anderen Hochschule endgültig nicht bestanden wurde, hängt also von den Prüfungsgegenständen der betreffenden Prüfung ab.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling