Hallo,
ich habe Widerspruch (bei der Uni) eingelegt und den Eilantrag beim Verwaltungsgericht abgegeben, direkt nachdem ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe. Das war vor 2 Wochen ca., ich habe aber bis jetzt keine Eingangsbestätigung erhalten und nun frage ich mich, ob ich nicht irgendeine Art Bescheid erhalten müsste, darüber, ob der Widerspruch auch an der Uni eingegangen ist bzw. der Eilantrag beim Verwaltungsgericht?
Ist es normal, dass man da gar nichts hört?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Hallo mrsar,
Das ist normal - die Bearbeitung von Widersprüchen dauert eine Zeit.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
P.S. Die erste "Antwort" war Spam - ich habe sie gelöscht.
Das ist normal - die Bearbeitung von Widersprüchen dauert eine Zeit.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
P.S. Die erste "Antwort" war Spam - ich habe sie gelöscht.
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Okay, supi, dann bin ich erleichtert!
Und ja, das habe ich dann auch irgendwann gemerkt
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und ansonsten noch ein schönes Restwochenende.
Und ja, das habe ich dann auch irgendwann gemerkt
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und ansonsten noch ein schönes Restwochenende.