Liebe ljw,
für ein Doppelstudium müssen Sie einen Antrag für das Doppelstudium mit entsprechenden Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist stellen. Weitere Informationen zum Doppelstudium finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
Das bedeutet, dass selbst wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen sollten, ein Doppelstudium für Sie zum kommenden Wintersemester nicht mehr möglich ist.
Wenn Sie bereits immatrikuliert sind und sich für einen anderen Studiengang ohne Antrag Doppelstudium bewerben, zugelassen werden und es sich nicht um eine kurzfristige Überschneidung z.B. beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium handelt (das man im Online-Immatrikulationsantrag angeben muss), wird davon ausgegangen, dass Sie den Studiengang wechseln möchten. Wenn Sie den Immatrikulationsantrag für Sozialökonomie stellen, werden Sie in Sozialökonomie eingeschrieben und aus dem Lehramtsstudium exmatrikuliert. Sie sollten daher, falls Sie das Lehramtsstudium aufrechterhalten möchten, keinen Antrag auf Immatrikulation für den Studiengang Sozialökonomie stellen.
Denken Sie bitte im nächsten Verfahren daran, den Antrag für Doppelstudium rechtzeitig zu stellen und sich die Nachweise zu besorgen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch