Guten Tag,
ich möchte mich zum Sommersemester auf den Studiengang Rechtswissenschaften (1. Juristisches Staatsexamen) bewerben. Nun studiere ich bereits in einem verwandten Studiengang und möchte mit der Endnote meines Bachelors am Auswahlverfahren teilnehmen. Muss dazu die endgültige Note bereits zum 15.01., also zur Bewerbung vorliegen oder kann dies nachgereicht werden?
Viele Grüße
Alina
Liebe Alina,
wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt, in Ihrem Fall also vor dem 15.01. Der Nachweis über den Abschluss muss zwar erst später zur Immatrikulation nachgewiesen werden, allerdings muss der Abschluss vom Datum her bis zum Ende der Bewerbungsfrist sein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt, in Ihrem Fall also vor dem 15.01. Der Nachweis über den Abschluss muss zwar erst später zur Immatrikulation nachgewiesen werden, allerdings muss der Abschluss vom Datum her bis zum Ende der Bewerbungsfrist sein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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