Guten Abend,
Ist es möglich die Immatrikulationsbescheinigung eines Tauschpartners im Ringtausch (bis zum 4.10.) nachzureichen? Und bis dahin den Zulassungsbescheid einzureichen?
Durch die Verzögerung im Nachrückverfahren in Medizin ist es ansonsten nicht möglich überhaupt noch einen Studienplatztausch vorzunehmen?
Wir hoffen auf Ihre Kulanz.
Mit freundlichen Grüßen,
Maya Laumen
Liebe Frau Laumen,
Sie finden die Informationen zum Tausch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html
Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 01.10. abgesendet wurde. Bei einzureichenden Unterlagen steht: „Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (von beiden Tauschpartnern) oder Zulassungsbescheid von hochschulstart.de (bei Tausch vorab, von beiden Tauschpartnern)“.
Wenn die Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegt, reichen Sie zumindest den Zulassungsbescheid ein, bevor Sie gar nichts einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie finden die Informationen zum Tausch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ausch.html
Wichtig ist, dass der Antrag bis zum 01.10. abgesendet wurde. Bei einzureichenden Unterlagen steht: „Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters (von beiden Tauschpartnern) oder Zulassungsbescheid von hochschulstart.de (bei Tausch vorab, von beiden Tauschpartnern)“.
Wenn die Immatrikulationsbescheinigung noch nicht vorliegt, reichen Sie zumindest den Zulassungsbescheid ein, bevor Sie gar nichts einreichen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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