Vor längerer Zeit habe ich als Studierender ohne Abitur den sozialökonomischen Studiengang an der damaligen HWP abgeschlossen.
Nunmehr möchte ich andere Studiengänge (möglicherweise Kunstgeschichte) absolvieren. In wieweit ergibt sich aus meinem damaliger Abschluss eine Studienberechtigung? Falls ja, wie werde ich mit dieser Art der Zugangsberechtigung bei zulassungsbeschränkten Fächern behandelt (Zugang über Leistung; Zugang über Wartezeit)?
Danke schon mal vorab!
Norbert
Lieber Norbert,
Mit einem Abschluss im Studiengang Sozialökonomie verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sie können sich also ungeachtet dessen, ob Sie über ein Abitur verfügen, für alle Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg bewerben.
Sie werden dabei im Zulassungsverfahren in gleicher Weise berücksichtigt wie andere Bewerber/innen mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung: Bei der Zulassung über die Durchschnittsnote (Leistung) wird die Abschlussnote Ihres Studiums berücksichtigt, bei der Zulassung über die Wartezeit wird die Zeit berücksichtigt, die ab dem Datum des Erwerbs Ihres Studienabschlusses vergangen ist. Sollten Sie seit dem Abschluss Ihres ersten Studium allerdings an einer staatlichen deutschen Hochschule für ein weiteres Studium eingeschrieben gewesen sein, wird diese Zeit nicht berücksichtigt, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Mit einem Abschluss im Studiengang Sozialökonomie verfügen Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sie können sich also ungeachtet dessen, ob Sie über ein Abitur verfügen, für alle Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg bewerben.
Sie werden dabei im Zulassungsverfahren in gleicher Weise berücksichtigt wie andere Bewerber/innen mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung: Bei der Zulassung über die Durchschnittsnote (Leistung) wird die Abschlussnote Ihres Studiums berücksichtigt, bei der Zulassung über die Wartezeit wird die Zeit berücksichtigt, die ab dem Datum des Erwerbs Ihres Studienabschlusses vergangen ist. Sollten Sie seit dem Abschluss Ihres ersten Studium allerdings an einer staatlichen deutschen Hochschule für ein weiteres Studium eingeschrieben gewesen sein, wird diese Zeit nicht berücksichtigt, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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