Jura Nebenfach Anerkennung

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LindaHess
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Registriert: Di 12. Mai 2015, 11:58

Bearbeitet Jura Nebenfach Anerkennung

Beitrag von LindaHess »

Hallo alle,
Ich studiere momentan im 2. Semester Jura und Ethnologie im 2 Fach Bachelor in Göttingen. Am Ende dieses Semesters werde ich BGB I, II & Strafrecht I & II absolviert haben. Ich würde nun gerne zum WiSe nach Hamburg wechseln und dort Ethnologie als Hauptfach und Rechtswissenschaften als Nebenfach studieren. Das würde ich aber nur machen, wenn meine bisherigen Studienleistungen anerkannt werden würden und ich im dritten Semester dann einsteigen könnte.
Nun meine Frage: In Hamburg scheint man sich ja entweder auf BGB oder Öffrecht oder Strafrecht zu konzentrieren im Nebenfach, stimmt das? Kann ich mir meine anderen Leistungen irgendwo anerkennen lassen? Wenn ich nun als Schwerpunkt Strafrecht nehmen müsste, wäre meine BGB Klausuren komplett überflüssig? Würde ich dann eher das 2. Semester noch mal wiederholen müssen, weil ich sonst zeitlich nicht hinterher komme?
Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Jura Nebenfach Anerkennung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Linda,

In der Tat müssen Sie an der Uni Hamburg im Studiengang Nebenfach Rechtswissenschaft (B.A.) vor Beginn des Nebenfachstudiums einen der Rechtsbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht auswählen und sind auf diesen dann fest gelegt. Sofern Ihre Leistungen aus Göttingen den in dem gewählten Schwerpunkt des Nebenfachs geforderten Leistungen gleichwertig sind, werden sie Ihnen auch in Hamburg anerkannt. Hier ergibt sich aber leider wirklich das von Ihnen beschriebene Problem, dass die von Ihnen in Göttingen erbrachten Leistungen zwei unterschiedlichen Schwerpunkten zugeordnet sind und daher voraussichtlich nicht vollständig für das Hamburger Nebenfach anerkannt werden können, da Sie nur einen der Schwerpunkte wählen können und diese nicht kombinieren können. Ein Wechsel unter Anerkennung aller Ihrer in Göttingen erbrachten Leistungen ist daher nicht möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
LindaHess
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Re: Jura Nebenfach Anerkennung

Beitrag von LindaHess »

Liebe Birte Schelling,
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Da mir das wirklich eine Herzensangelegenheit ist, muss ich aber gleich noch mal weiter fragen. Also da ich dann bisher nur Strafrecht AT1 und AT2 gemacht hätte bspw., würden mir dann laut dem exemplarischen Semesterplan "Einführung in das rechtswiss. Arbeiten", "Einführung in die Kriminalwissenschaften" und "Einführung in die Kriminologie" aus dem 1.-2. Semester fehlen. Da im 3. Semester gemäß des Stundenplans aber nur eine Strafrechtvorlesung geplant ist, könnte ich die Einführungsseminare doch theoretisch nachholen, oder? Eine Strafrechthausarbeit könnte ich auch noch schreiben vor dem dritten Semeste.r Glauben Sie es wäre so dann trotzdem möglich ins 3. Semester einzusteigen?
Und noch eine Frage zu meinem zweiten Fach, Ethnologie. Die Frage hatte ich auch schon an die Kontaktperson der Ethnologie hier in HH geschickt, die meinten ich solle im Campus Center noch mal fragen. Bis zum dritten Semester werde ich in Ethnologie studiert haben:
1. Einführung in die Ethnologie 9C
2. Soziale Beziehungen und wirtschaftliche Systeme 9C
3. Einführung in die Feldforschung und Ethnografie 9C
4. Politik und Macht/Religion und Ritual 9C
Also insgesamt 36 Credicts. Ich weiß nicht ob Sie mir sagen können, welche der Fächer genau angerechnet werden würden, aber sind denn allgemein 36 Credits + dann meine zwei Strafrechtvorlesungen (+1 Hausarbeit) genug um ins dritte Semester einzusteigen?

Tausend Dank für Ihre Zeit und liebe Grüße
Linda
PS. Ich hab tatsächlich keine E-Mail Benachrichtigung bekommen.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Jura Nebenfach Anerkennung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Linda,

Ich glaube, ich habe Ihre Frage jetzt ein wenig besser verstanden - bei meiner ersten Antwort ging ich davon aus, dass Sie nur ein Interesse daran haben, an die Uni Hamburg zu wechseln, wenn Ihnen all Ihre Leistungen aus Ihrem jetzigen Studium angerechnet werden können, daher habe ich mich bei meiner Antwort auf diesen Aspekt fokussiert.

Welche Module Ihnen genau an der Uni Hamburg angerechnet werden können, kann ich Ihnen nicht beantworten, da für die Anrechnung die Fachbereiche selbst zuständig sind. Dies ist aber für die Bewerbungsmöglichkeit ins 3. Fachsemester unerheblich - dafür ist lediglich ausschlaggebend, ob Sie bereits in dem Studiengang studieren, für den Sie sich bewerben möchten und ob bei Ihnen bereits Leistungen vorliegen, die Sie mittels eines Transcripts of Records nachweisen können. Ich gehe davon aus, dass Sie sich an der Uni Hamburg dann für den B.A. Ethnologie mit dem Nebenfach Rechtswissenschaft ins 3. Fachsemester bewerben wollen. Das können Sie mit dem Stand Ihrer bisher erbrachten Leistungen tun, da Sie bereits in einem B.A. Ethnologie studieren und es sich daher unabhängig davon, ob die Verteilung der Leistungspunkte auf Haupt- und Nebenfach in Göttingen von der in Hamburg abweicht, um den gleichen Studiengang handelt. Trotzdem ist es aber möglich, dass Sie später Module, die in Hamburg für das 1. und 2. Fachsemester vorgesehen sind, nachstudieren müssen, da Ihnen nicht alle Leistungen aus Göttingen in Hamburg angerechnet werden können, da sich die Studienschwerpunkte unterscheiden. An Ihrer Einstufung ins 3. Fachsemester ändert dies nichts, es kann aber ggf. dazu führen, dass Sie etwas länger studieren als es die Regelstudienzeit vorsieht.

Sie können sich allerdings nur dann für ein höheres Fachsemester bewerben, wenn im Studiengang Ethnologie Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob dies für das Wintersemster 2015/16 der Fall sein wird, steht derzeit noch nicht fest. Sie können dies aber zu Beginn der Bewerbungsfrist (01.06.) in Erfahrung bringen, indem Sie in den Tabellen am Ende des auf der folgenden Seite an erster Stelle verlinkten Dokumentes nachschauen: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html Dort wird in einer der Tabellen spezifiziert, für welche Bachelorstudiengänge eine Bewerbung in das höhere Fachsemester für das jeweilige Semester möglich ist. Im Wintersemester 2014/15 war das für Ethnologie möglich. Sollten keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, können Sie sich leider zum Wintersemester 2015/16 gar nicht an der Uni Hamburg bewerben, da eine Bewerbung zum ersten Fachsemester nicht möglich ist, wenn Sie bereits in dem Studiengang studieren, für den Sie sich bewerben wollen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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LindaHess
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Re: Jura Nebenfach Anerkennung

Beitrag von LindaHess »

Liebe Birte Schelling,
Tausend Dank, jetzt hab ich das ganze System viel mehr verstanden. Sehr hilfreich.
Liebe Grüße, Linda
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