Liebes CampusCenter Forum,
ich bin das aktuelle Semester noch an der Universität Bayreuth immatrikuliert und habe nun einen Platz an der Uni Hamburg für einen Master im WS 16 bekommen.
Im Immatrikulationsantrag der Uni Hamburg heißt es nun, dass ich bis 10 Tage nach der Abgabe des Immatrikulationsantrages meine Exmatrikulation meiner bisherigen Uni einreichen muss.
Allerdings heißt es auf der Website der Uni Hamburg (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html )folgendes:
"Bitte reichen Sie [...] eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nach (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt."
Meine Frage ist also: Muss ich mich nun sofort an meiner alten Uni exmatrikulieren, damit mein Platz an der Uni Hamburg nicht verfällt, da ich mich dort nicht einschreiben kann, wenn ich noch in Bayreuth immatrikuliert bin? Welche der obrigen Aussagen gilt?
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort.
Viele Grüße,
Hanna
Liebe Hanna,
Die Angabe, die Sie auf der Webseite zur Mastereinschreibung gefunden haben, ist im Falle dessen, dass Sie sich mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium für einen Masterstudiengang der Uni Hamburg bewerben, korrekt. In diesem besonderen Fall gilt für Sie die längere Nachreichfrist für die Exmatrikulationsbescheinigung. Die Frist von 10 Tagen gilt hingegen für Bewerber/innen für einen Masterstudiengang, die ihr Bachelorstudium bereits abgeschlossen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Angabe, die Sie auf der Webseite zur Mastereinschreibung gefunden haben, ist im Falle dessen, dass Sie sich mit einem noch nicht vollständig abgeschlossenen Bachelorstudium für einen Masterstudiengang der Uni Hamburg bewerben, korrekt. In diesem besonderen Fall gilt für Sie die längere Nachreichfrist für die Exmatrikulationsbescheinigung. Die Frist von 10 Tagen gilt hingegen für Bewerber/innen für einen Masterstudiengang, die ihr Bachelorstudium bereits abgeschlossen haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg