Liebes CampusCenter Team,
in der Checkliste für die Immatrikulation für internationale Masterstudiengänge heißt es, dass man beglaubigte Kopien seiner Unterlagen einreichen muss, die für den jeweiligen Master notwendig sind.
Ich habe mich für den Master Politics, Economics and Philosophy beworben und dabei den elektronischen Ausdruck meines Uniprüfungssytems als Transcript of Records eingereicht. Ein Bachelorzeugnis habe ich noch nicht. Dieser Ausdruck ist elektronisch direkt vom Prüfungssytem der Uni Bayreuth erzeugt (Campus Online)- kann ich ihn auch einreichen, wenn jetzt eine beglaubige Kopie gefordert ist?
Vielen Dank für ihre baldige Antwort,
Hanna
Liebe Hanna,
Bei der Einschreibung für Internationale Masterstudiengänge (d.h. auch für den Master Politics, Economics and Philosophy) gilt die folgende Checkliste zur Einschreibung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf Ein Transcript of Records ist daher nicht erforderlich. Wäre eines erforderlich, wäre aber auch ein Ausdruck der von Ihnen beschriebenen Art ausreichend.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Bei der Einschreibung für Internationale Masterstudiengänge (d.h. auch für den Master Politics, Economics and Philosophy) gilt die folgende Checkliste zur Einschreibung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf Ein Transcript of Records ist daher nicht erforderlich. Wäre eines erforderlich, wäre aber auch ein Ausdruck der von Ihnen beschriebenen Art ausreichend.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg