Bearbeitet Nachreichen von Zeugnissen - Rechtswissenschaften Studienortwechsel
Sehr geehrtes Campus-Center Team,

gerne möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, inwieweit ein Studienortwechsel für mich im kommenden SS2023 in Frage kommen würde.

Im Februar 2023 werde ich meine letzten Zwischenprüfungen absolvieren und wäre erst im März in der Lage, wenn die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden, Ihnen eine beglaubigte Notenübersicht vom Prüfungsamts zukommen zulassen.

Aus Ihrer Terminübersicht habe ich entnommen, dass ein Nachreichen von Zeugnissen nur bis 15.02 möglich ist. Würde hier die Möglichkeit bestehen, dass ich Ihnen dieses auch später zukommen lasse und zuvor eine schriftliche Bestätigung vom Prüfungsamt wann die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse stattfindet bzw. eine Bestätigung meiner Teilnahme o.ä. gebe?

Ich bedanke mich für Ihre Auskunft.

Mit besten Grüßen
K. Mildner
Re: Nachreichen von Zeugnissen - Rechtswissenschaften Studienortwechsel
Hallo kmxx15,

der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung für die Bewerbung ins höhere Fachsemester Rechtswissenschaft Erste Prüfung muss bis zum 15. Februar nachgereicht werden, wie Sie hier nachlesen können: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#17855015

Die Nachreichung nach diesem Datum ist leider nicht möglich.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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