Bearbeitet Immatrikulation
ich habe mich für das Wintersemester 2022/2023 an der Uni Hamburg für Rechtswissenschaften beworben, aber leider keinen Zulassungsbescheid bekommen. Ich habe mich dann in das Nachrückverfahren eingetragen, aber bisher keine Bescheide von der Uni bekommen.
Bin ich jetzt automatisch auf der Warteliste für das nächste Semester (wenn ja, wo kann ich meinen Platz auf der Warteliste sehen?) oder muss ich mich erneut für das nächste Semester bewerben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Re: Immatrikulation
Hallo Panki,

auf eine Warteliste gelangen Sie nicht, nein. Es ist stattdessen so, wie Sie es bereits richtig vermuten: Sie müssen sich, wollen Sie an der Universität Hamburg studieren, erneut bewerben. Für Rechtswissenschaft können Sie das bereits zum Sommersemester 2023 tun. Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Januar 2023.

Zum Wintersemester 2022/23 konnte Ihnen kein Studienplatz an der Universität Hamburg angeboten werden. Den Ablehnungsbescheid haben Sie, wie Sie hier nachlesen können https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html, von hochschulstart.de erhalten.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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