Guten Tag!
an der Universität Hamburg gelten ja für Zweitstudienbewerber die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für Erststudienbewerber. Bezieht sich diese Regelung explizit auf Zweitstudienbewerber oder gilt diese Regelung ebenfalls etwa für Drittstudienbewerber (also mit bereits zwei vorhandenen Studienabschlüssen)? Es geht um ein Studium der Rechtswissenschaft, falls dies relevant ist. Muss ich da irgendetwas Bestimmtes beachten?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!
Hallo Pia,
die Auswahlkriterien, die im Hamburger Zulassungsverfahren für Erst- und Zweitstudienbewerber:innen gelten, gelten auch für Sie, wenn Sie sich für ein drittes Studium - in Ihrem Fall Rechtswissenschaft - bewerben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
die Auswahlkriterien, die im Hamburger Zulassungsverfahren für Erst- und Zweitstudienbewerber:innen gelten, gelten auch für Sie, wenn Sie sich für ein drittes Studium - in Ihrem Fall Rechtswissenschaft - bewerben.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
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Universität Hamburg
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