Bearbeitet Angabe von Wartesemester in der Online-Bewerbung
Hallo :)
ich bin mir nicht sicher, wie ich meine Wartesemester in der Online-Bewerbung korrekt angebe:
Das Ausstellungsdatum meines Bachelor-Zeugnisses liegt im WS 15/16. Da ich die Unterlagen aber später bekommen habe, hatte ich mich zum SoSe 16 rückgemeldet und bin also aktuell noch immatrikuliert.
Muss ich bei der Bewerbung jetzt 1 oder 0 Wartesemester angeben?

Vielen Dank für die Bearbeitung!
Re: Angabe von Wartesemester in der Online-Bewerbung
Hallo HCB,

In diesem Fall geben Sie 0 Wartesemester an, da als Wartesemester nur vollständige Halbjahre (1.4.- 30.9. eines Jahres und 1.10. - 31.3. eines Jahres) gezählt werden, in denen Sie seit dem Abschluss Ihres Erststudiums nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben waren. Ein Semester, in dem Sie an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben waren, gilt also ungeachtet des Zeitpunkts Ihres Abschlusses nicht als Wartesemester. Das SoSe 2016 würde auch dann, wenn Sie nicht mehr eingeschrieben gewesen werden, bei einer Bewerbung für das Wintersemester 2016/17 nicht als Wartesemester gelten, da das SoSe 2016 zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Wintersemester 2016/17 noch nicht abgeschlossen ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten