Für die Bewerbung heißt es:
"Zulassungsvoraussetzungen
Eine schriftliche Bestätigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, dass sie bzw. er über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügt, um betriebswirtschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen gegebenenfalls auch in englischer Sprache absolvieren zu können."
1) Wie kann der Nachweis erbracht werden?
2) Bis wann muss der Nachweis erbracht werden?
Hallo sproedertyp,
1) Sie benötigen hier keinen formalen Nachweis, sondern müssen nur eine Erklärung abgeben, die besagt, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. In der Online-Bewerbung bestätigen Sie dies durch Anklicken von "Ja" im Sonderabschnitt - Englischkenntnisse BWL.
2) Zur Immatrikulation (Mitte August) reichen Sie eine selbst verfasste schriftliche Bestätigung darüber ein, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. Der Wortlaut kann dem Text entsprechen, den Sie in der Online-Bewerbung bestätigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1) Sie benötigen hier keinen formalen Nachweis, sondern müssen nur eine Erklärung abgeben, die besagt, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. In der Online-Bewerbung bestätigen Sie dies durch Anklicken von "Ja" im Sonderabschnitt - Englischkenntnisse BWL.
2) Zur Immatrikulation (Mitte August) reichen Sie eine selbst verfasste schriftliche Bestätigung darüber ein, dass Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen. Der Wortlaut kann dem Text entsprechen, den Sie in der Online-Bewerbung bestätigen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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