Sehr geehrte Damen und Herren,
werden bei der Berechnung der HZB nur Studienleistungen berücksichtigt (in meinem Heimatland habe ich ein Studium erfolgreich abgeschlossen) oder fließen in die HZB-Note auch die Noten aus dem Schulabschlusszeugnis ein? Dies wäre in meinem Fall vor der Bewerbung sehr wichtig zu wissen. Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Maria Kardanova
Liebe Maria Kardanova,
das hängt davon ab, für welchen spezifischen Bildungsabschluss bzw. Bildungsabschlüsse Sie die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung beantragt haben.
Ja nach Land, Bildungssystem und spezifischen Bildungsabschlüssen kann
- ein Sekundarschulabschluss,
- ein Sekundarschulabschluss in Kombination mit einem oder mehreren Hochschulsemestern,
- ein Sekundarschulabschluss mit einer Hochschulaufnahmeprüfung,
- ein Studienabschluss
in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.
Welche Bildungsabschlüsse bzw. Kombinationen von Bildungsqualifikationen in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, können Sie in der zentralen Datenbank "anabin" einsehen: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.
Wenn Sie über mehrere Bildungsabschlüsse verfügen, die für sich genommen jeweils in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden (z.B. Sekundarschulabschluss und Studienabschluss), dann können Sie frei entscheiden, für welchen Bildungsabschluss Sie die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung beantragen wollen. Sie reichen dann die entsprechenden Dokumente zu diesem Bildungsabschluss in unserem Antrag auf Anerkennung ein (www.uni-hamburg.de/vpd) und die Notenberechnung wird dann für diesen Abschluss vorgenommen.
Liebe Grüße
Thomas Walter
das hängt davon ab, für welchen spezifischen Bildungsabschluss bzw. Bildungsabschlüsse Sie die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung beantragt haben.
Ja nach Land, Bildungssystem und spezifischen Bildungsabschlüssen kann
- ein Sekundarschulabschluss,
- ein Sekundarschulabschluss in Kombination mit einem oder mehreren Hochschulsemestern,
- ein Sekundarschulabschluss mit einer Hochschulaufnahmeprüfung,
- ein Studienabschluss
in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.
Welche Bildungsabschlüsse bzw. Kombinationen von Bildungsqualifikationen in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, können Sie in der zentralen Datenbank "anabin" einsehen: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.
Wenn Sie über mehrere Bildungsabschlüsse verfügen, die für sich genommen jeweils in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden (z.B. Sekundarschulabschluss und Studienabschluss), dann können Sie frei entscheiden, für welchen Bildungsabschluss Sie die Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung beantragen wollen. Sie reichen dann die entsprechenden Dokumente zu diesem Bildungsabschluss in unserem Antrag auf Anerkennung ein (www.uni-hamburg.de/vpd) und die Notenberechnung wird dann für diesen Abschluss vorgenommen.
Liebe Grüße
Thomas Walter