Guten Tag,
Ich wohne zurzeit in Belgien, möchte mich bald bewerben und habe am 09.06.2016 die TestDaF-Prüfung gemacht. Mir wird ein offizielles Exemplar des Zeugnisses zugeschickt werden ende Juli. Ich habe auf der Webseite der Uni gelesen dass ein Nachweis deutscher Sprachenkentnisse in amtlich beglaubigter Kopie gefordert wird bei der Immatrikulation (Einschreibung?) oder spätestens beim Anfang der Vorlesungen (01.10.). Meine Fragen:
- Wird das beantragte Zeugnis zurückgegeben (z.B. am Anfang des Semesters)?
- Wenn nicht, reicht im Falle der TestDaF-Prüfing eine einfache Kopie, weil TestDaF ein Deutsches Institut ist?
- Wenn nicht, kann ich warscheinlich am besten sofort beim TestDaF-Institut 2 Exemplaren des Zeugnisses fragen, wenn ich eins behalten will?
Vielen Dank im Voraus,
Klaas
Lieber Klaas,
Sie erhalten die Unterlagen, die Sie zur Immatrikulation einreichen, nicht zurück. Es ist also, falls Sie bestimmte Unterlagen später noch benötigen, nicht empfehlenswert, Originale einzureichen, daher auch die Vorgabe einer amtliche beglaubigten Kopie. Sollten Sie ein zweites Original des TestDaf-Zertifikats erhalten können, ist aber natürlich auch ein Original akzeptabel. Eine einfache Kopie reicht auch im Falle des TestDaF-Zertifikats nicht aus. Die Beglaubigung ist für alle Unterlagen, mittels derer Sie Zugangsvoraussetzungen nachweisen, erforderlich, unabhängig davon, ob diese Unterlagen von einer deutschen oder ausländischen Institution ausgestellt wurden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie erhalten die Unterlagen, die Sie zur Immatrikulation einreichen, nicht zurück. Es ist also, falls Sie bestimmte Unterlagen später noch benötigen, nicht empfehlenswert, Originale einzureichen, daher auch die Vorgabe einer amtliche beglaubigten Kopie. Sollten Sie ein zweites Original des TestDaf-Zertifikats erhalten können, ist aber natürlich auch ein Original akzeptabel. Eine einfache Kopie reicht auch im Falle des TestDaF-Zertifikats nicht aus. Die Beglaubigung ist für alle Unterlagen, mittels derer Sie Zugangsvoraussetzungen nachweisen, erforderlich, unabhängig davon, ob diese Unterlagen von einer deutschen oder ausländischen Institution ausgestellt wurden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Birte,
Vielen Dank. Ich kenne mich nicht so gut aus mit amtlicher Beglaubigung. Im Goethe-Institut, wo ich die TestDaF-Prüfung gemacht habe, sagen sie, dass ich normalerweise eine amtliche Beglaubigung bekommen kann bei meiner Gemeinde. Dei Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html sagt das auch aus denke ich:
Mit freundlichen Grüßen
Klaas
Vielen Dank. Ich kenne mich nicht so gut aus mit amtlicher Beglaubigung. Im Goethe-Institut, wo ich die TestDaF-Prüfung gemacht habe, sagen sie, dass ich normalerweise eine amtliche Beglaubigung bekommen kann bei meiner Gemeinde. Dei Seite https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html sagt das auch aus denke ich:
Ist das richtig? Oder muss ich mich mit dem TestDaF-Institut in Kontakt setzen um eine amtliche Beglaubigung zu bekommen. Laut des Goethe-Instituts lieferen sie nur eine Zweitausfertigung ab die €20 kostet, das ist also ein zweites Original.Außerhalb Deutschlands können die folgenden Institutionen amtliche Beglaubigungen ausstellen: [...] die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Mit freundlichen Grüßen
Klaas
Sehr geehrter Bewerber,
Sie können Ihr TestDaF-Ergebnis bei einer siegelführenden deutschen Behörde beglaubigen lassen, oder sich auch ein zweites Exemplar direkt beim Goethe-Institut ausstellen lassen, das ist eigentlich egal.
Alle nötigen Informationen zur Beglaubigung finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html, diese Seite haben Sie ja selber auch schon gelesen.
Sie können Ihr TestDaF-Ergebnis bei einer siegelführenden deutschen Behörde beglaubigen lassen, oder sich auch ein zweites Exemplar direkt beim Goethe-Institut ausstellen lassen, das ist eigentlich egal.
Alle nötigen Informationen zur Beglaubigung finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... igung.html, diese Seite haben Sie ja selber auch schon gelesen.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486