Sehr geehrte Zuständige
Ich will mich für den Peace and Security Master in Hamburg bewerben. Da ich meinen Uniabschluss in der Schweiz gemacht habe (sowie auch meine Hochscukberechtigung), soll ich diesen zuerst von der Uni Hamburg anerkennen lassen. Dafür wrd auf das Bewerbungsportal verwiesen. Leider finde ich im Bewerbungsportal aber keine Infos wie genau ich diese Anerkennung anfragen kann, deshalb wollte ich mich hier darüber erkundigen. Bei dieser Gelegenheit wollte ich mich zude erkundigen, ob ich meinen in der Schweiz erlangte Hochschulzugangsberechtigung auch anerkennen lassen muss?
Freundliche Grüsse
Alexandra Nagel
Liebe Alexandra Nagel,
es ist wichtig, zwischen der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienabschluss, mit dem Sie sich für den Master bewerben wollen, zu unterscheiden.
Es gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf diese beiden Bildungsabschlüsse hinsichtlich der Anerkennung bzw. der Art und Weise, wie diese abläuft.
a) Studienabschluss
b) Hochschulzugangsberechtigung
Die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in unserem Online-Bewerbungsportal STiNE unter "Bewerbung" -> "Anerkennung ausländischer Bildung" beantragen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite: www.uni-hamburg.de/vpd.
In der Regel wird der Sekundarschulabschluss (d.h. der Schulabschluss vor dem Studium) als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
Abhängig vom spezifischen Bildungsabschluss und je nach Land gibt es aber auch Fälle, in denen der Sekundarschulabschluss nur in Kombination mit einem oder zwei Semester an einer Hochschule eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Sie können sich zu Ihrem spezifischen Bildungsabschluss im Infoportal anabin informieren: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
es ist wichtig, zwischen der Hochschulzugangsberechtigung und dem Studienabschluss, mit dem Sie sich für den Master bewerben wollen, zu unterscheiden.
Es gelten unterschiedliche Regelungen in Bezug auf diese beiden Bildungsabschlüsse hinsichtlich der Anerkennung bzw. der Art und Weise, wie diese abläuft.
a) Studienabschluss
Es gibt also kein separates Anerkennungsverfahren, welches sich auf den für den Master qualifizierenden Studienabschluss bezieht, da dieser Abschluss im Rahmen des regulären Bewerbungsverfahrens geprüft wird.Zeugnisanerkennung für im Ausland erworbene Studienabschlüsse
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten Studienabschluss im Ausland erworben haben, erfolgt die Zeugnisanerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsabschlusses im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an der Fakultät.
(S.3 https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... tudies.pdf)
b) Hochschulzugangsberechtigung
Die Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses als Hochschulzugangsberechtigung können Sie in unserem Online-Bewerbungsportal STiNE unter "Bewerbung" -> "Anerkennung ausländischer Bildung" beantragen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite: www.uni-hamburg.de/vpd.
In der Regel wird der Sekundarschulabschluss (d.h. der Schulabschluss vor dem Studium) als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
Abhängig vom spezifischen Bildungsabschluss und je nach Land gibt es aber auch Fälle, in denen der Sekundarschulabschluss nur in Kombination mit einem oder zwei Semester an einer Hochschule eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.
Sie können sich zu Ihrem spezifischen Bildungsabschluss im Infoportal anabin informieren: https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt.
Liebe Grüße
Thomas Walter