Bearbeitet Zwangsexmatrikulation
Moin,
Ich studiere im dritten Semester in Saarbrücken Cybersicherheit.
Falls ich in Saarbrücken aufgrund von drei Fehlversuchen in einem studiumsrelevanten Fach zwangsexmatrikuliert werde, kann ich dann an der Uni Hamburg noch Informatik studieren?
Mit freundlichen Grüßen
Niklaas
Re: Zwangsexmatrikulation
Lieber Niklaas,

"Falls ich in Saarbrücken aufgrund von drei Fehlversuchen in einem studiumsrelevanten Fach zwangsexmatrikuliert werde, kann ich dann an der Uni Hamburg noch Informatik studieren?"

Wenn Sie nach der maximalen Anzahl von Prüfungsversuchen eine Prüfung an einer deutschen Hochschule nicht bestanden haben, so gilt diese i.d.R. als endgültig nicht bestanden.

Sie müssen bei der Bewerbung an der Universität Hamburg angeben, ob Sie in der Vergangenheit eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.

Sofern es eine inhaltliche Nähe dieser endgültig nicht bestandenen Prüfung zu dem gewünschten Studiengang an der Universität Hamburg gibt, wäre zu Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzureichen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Schreiben des zuständigen Fachbereiches der Universität Hamburg (in diesem Fall also des Fachbereiches Informatik), welches bestätigt, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtbestandteil des Studiengangs ist, den Sie an der Universität Hamburg studieren wollen.

Sollte der Fachbereich zu der Einschätzung kommen, dass die endgültig nicht bestandene Prüfung auch Teil des gewünschten Studiengangs der Universität Hamburg ist, dann erhalten Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und können den Studiengang leider nicht bei uns studieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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