Hallo, ich habe bereits gelesen, dass die Uni Hamburg nur bei einigen Fächern beim Auswahlverfahren zwischen Erst- und Zweitsemesterstudierenden unterscheidet. Ich interessiere mich für ein Geschichtsstudium ab WiSe 2024. Das wäre dann auch mein Zweitstudium. Bewerbe ich mich dann ganz normal mit meinem Abi-Zeugnis oder auch mit meiner Note aus dem ersten Studium?
Liebe Grüße
Svea
Liebe Svea,
1) "dass die Uni Hamburg nur bei einigen Fächern beim Auswahlverfahren zwischen Erst- und Zweitsemesterstudierenden unterscheidet."
Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen gibt es nur in Bezug auf die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Für alle anderen Studiengänge der Universität Hamburg gibt es keine solche Unterscheidung.
Die Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden nicht von der Universität Hamburg, sondern von der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) durchgeführt. Folglich gelten für die Bewerbungsverfahren dieser Studiengänge nicht die sonst üblichen Regelungen der Universität Hamburg, sondern die Regeln des Zentralen Vergabeverfahren.
2) "Bewerbe ich mich dann ganz normal mit meinem Abi-Zeugnis oder auch mit meiner Note aus dem ersten Studium?"
a) Ihre erste Frage war, ob es im Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren einen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerbungen gibt. Die Antwort ist nein; auch Personen, die bereits einen Studiengang abgeschlossen haben, bewerben sich in der gleichen Zulassungsquoten und werden somit in den gleichen Ranglisten geführt wie die übrigen Bewerber*innen (siehe www.uni-hamburg.de/nc).
b) Bewerber*innen, die eine Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, haben mit diesem Bildungsabschluss auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116).
In diesem Fall liegen dann i.d.R. mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vor. Der häufigste Fall ist ein Studienabschluss und das Abitur. Beide Bildungsabschlüsse stellen eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung dar.
Bewerber*inne mit mehreren Hochschulzugangsberechtigungen können wählen, mit welcher Hochschulzugangsberechtigungen sie sich bewerben. Natürlich wäre es dabei sinnvoll, den Bildungsabschluss mit der besseren Note zu verwenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) "dass die Uni Hamburg nur bei einigen Fächern beim Auswahlverfahren zwischen Erst- und Zweitsemesterstudierenden unterscheidet."
Eine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerber*innen gibt es nur in Bezug auf die Studiengänge des Zentralen Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Für alle anderen Studiengänge der Universität Hamburg gibt es keine solche Unterscheidung.
Die Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden nicht von der Universität Hamburg, sondern von der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) durchgeführt. Folglich gelten für die Bewerbungsverfahren dieser Studiengänge nicht die sonst üblichen Regelungen der Universität Hamburg, sondern die Regeln des Zentralen Vergabeverfahren.
2) "Bewerbe ich mich dann ganz normal mit meinem Abi-Zeugnis oder auch mit meiner Note aus dem ersten Studium?"
a) Ihre erste Frage war, ob es im Bewerbungs- bzw. Zulassungsverfahren einen Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudiumsbewerbungen gibt. Die Antwort ist nein; auch Personen, die bereits einen Studiengang abgeschlossen haben, bewerben sich in der gleichen Zulassungsquoten und werden somit in den gleichen Ranglisten geführt wie die übrigen Bewerber*innen (siehe www.uni-hamburg.de/nc).
b) Bewerber*innen, die eine Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, haben mit diesem Bildungsabschluss auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116).
In diesem Fall liegen dann i.d.R. mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vor. Der häufigste Fall ist ein Studienabschluss und das Abitur. Beide Bildungsabschlüsse stellen eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung dar.
Bewerber*inne mit mehreren Hochschulzugangsberechtigungen können wählen, mit welcher Hochschulzugangsberechtigungen sie sich bewerben. Natürlich wäre es dabei sinnvoll, den Bildungsabschluss mit der besseren Note zu verwenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Hallo Herr Walter,
vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!
Liebe Grüße
Svea
vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort!
Liebe Grüße
Svea