Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere aktuelle Psychologie im Bachelor und interessiere mich sehr für ein Zweitstudium in Humanmedizin. Meine aktuelle Planung ist, meine Bachelorarbeit im WS 23/24 zu schreiben, somit wäre das Abgabedatum Ende März 2024. Die Bewerbungsfrist für Altabiturienten gilt bis Ende Mai. Was passiert, wenn ich bis zum Bewerbungsende noch kein Abschlusszeugnis vorliegen habe, aber alle Prüfungsleistung abgelegt habe? Bewirbt man sich dann trotzdem um ein Zweitstudium oder um ein Erststudium? Bis zum Studienstart, ist das Erststudium ja dann abgeschlossen, sobald man das Abschlusszeugnis erhält. Mir drängt sich die Frage vor allem auf, da für das Zweitstudium der HAM-Nat ja irrelevant ist, für ein Erststudium, aber ja sehr sinnvoll. Wie sollte ich in einem solchen Fall am besten Vorgehen?
Vielen Dank & herzliche Grüße
Marie Schmeißer
Liebe Marie Schmeißer,
das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird nicht von der Universität Hamburg durchgeführt.
Für das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ist die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.
Sie müssen sich also bitte auf www.hochschulstart.de über die für Ihre spezifische Konstellation geltenden Regelungen und Fristen informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie wird nicht von der Universität Hamburg durchgeführt.
Für das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie ist die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.
Sie müssen sich also bitte auf www.hochschulstart.de über die für Ihre spezifische Konstellation geltenden Regelungen und Fristen informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter