Bearbeitet Bewerbung für zwei Master-Studiengänge
Hallo,

ich möchte mich gerne für einen Master-Studiengang an der Uni Hamburg bewerben und für einen Master-Studiengang am IFSH (Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik) in Hamburg.

Im Bewerbungsportal StiNE steht jedoch, dass man sich nur für EINEN Studiengang bewerben darf.
Darf ich mich also nur auf einen der oben genannten Master bewerben?

Da ich mir ja nicht sicher sein kann, dass ich für den Master angenommen werde, möchte ich mich gerne für beide Master bewerben, da mich beide interessieren.

Vielen Dank schon Mal für die Beratung und viele Grüße!
Laura
Re: Bewerbung für zwei Master-Studiengänge
Liebe Laura_,

"Darf ich mich also nur auf einen der oben genannten Master bewerben?"

1) Diese Information ist prinzipiell korrekt. An der Universität Hamburg ist grundsätzlich nur eine Bewerbung pro Semester möglich.

2) Wenn Sie sich allerdings jetzt, in der vorgezogenen Bewerbungsphase (15.02. - 31.03.), für einen der Internationalen Masterstudiengänge bewerben und dann zum entsprechenden Bescheidtermin (siehe Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung) Mitte Mai bzw. Anfang Juni eine Ablehnung erhalten, dann ist es möglich, eine weitere Bewerbung abzuschicken.

Der Grund hierfür ist, dass die Ergebnisse der Bewerbungsverfahren der Internationalen Masterstudiengänge bereits vorliegen (s.o.), bevor die reguläre Bewerbungsphase des Wintersemesters 2023/24 endet. Wenn man also die abgelehnte Bewerbung aus der vorgezogenen Bewerbungsphase zurückzieht und sich dann in der regulären Bewerbungsphase des Wintersemesters 2023/24 (01.06. - 15.07.) für einen anderen Studiengang bewirbt, ist die Regelung, dass nur eine Bewerbung pro Semester zulässig ist, nicht verletzt.

Im Falle einer Ablehnung müssten Sie uns also über das Kontaktformular des Campus-Centers schreiben und uns mitteilen, dass Sie die vorherige Bewerbung aus der vorgezogenen Bewerbungsphase zurückziehen wollen. Bitte bestätigen Sie in dieser Anfrage explizit, dass Ihnen klar ist, dass Sie nach dem Zurückziehen der Bewerbung nicht mehr an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teilnehmen werden und dass Sie gegen die Ablehnung Ihrer Bewerbung keinen Widerspruch eingelegt haben bzw. einlegen werden.

Ja nach Ranglistenplatz können Sie nach einer Ablehnung einfach noch ein paar Wochen abwarten, ob Sie eventuell noch nachrücken, bevor Sie uns kontaktieren, da die reguläre Bewerbungsfrist des Wintersemesters 2023/24 erst am 15.07.2023 endet.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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