Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane im April 2017 meine Bachelorarbeit anzumelden und direkt im Wintersemester den Master Medienwissenschaft anzuschließen. Ich muss mich ja für den Master Medienwissenschaft im Juni/Juli 2017 bewerben. Ist das möglich, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch nicht das Bachelorzeugnis habe? Entscheidet dann nur die Note der bisherigen Leistungen im Transcript of Records darüber, ob ich den Masterplatz erhalte?
Des Weiteren plane ich die ersten zwei Oktoberwochen 2017 (1.10.-16.10.17) im Ausland zu verbringen, wo ich keinen Internetempfang habe. Meine Frage lautet nun, ob das aus irgendeinem Grund problematisch sein könnte, wenn ich in der Zeit nicht erreichbar bin?
Muss ich in der Zeit irgendwelche Unterlagen für die Bewerbung um das Masterstudium abschicken?
Bekomme ich vielleicht erst in der Zeit eine Zusage zum Masterstudium?
Beginnt in der Zeit vielleicht schon das Masterstudium (die Semestertermine für das WiSe 2017 sind online noch nicht aufgeführt)?
Läuft in der Zeit vielleicht die Stine-Anmeldung für den Master Medienwissenschaft?
Gibt es in der Zeit vielleicht eine Orientierungseinheit für den Master Medienwissenschaft?
Wenn aufgrund einer dieser Gründe ein Urlaub in dem Zeitraum ungünstig ist, wann wäre ein besserer Zeitpunkt im September/Oktober vor dem Masterstudium?
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
JJK
Hallo JJK,
Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben. Sie bewerben sich dann mit der Durchschnittsnote Ihres Studiums zum Zeitpunkt der Bewerbung. Die in der Online-Bewerbung angegebenen Notenwerte müssen im Falle einer Zulassung zur Einschreibung belegbar sein (das dann zur Einschreibung vorgelegte Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records müssen die in der Online-Bewerbung genannte Durchschnittsnote enthalten).
Ein Auslandsaufenthalt bis Mitte Oktober kann in der Tat im Zusammenhang mit dem Studienstart problematisch sein. Die Bewerbung und Immatrikulation sind zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen, d.h. im Zusammenhang damit gibt es keine Probleme, in der Regel beginnt das Semester aber in der 2. bzw. 3. Oktoberwoche, so dass es gut möglich ist, das sich Ihr Urlaub dann mit dem Studienbeginn überschneidet. Darüber hinaus liegt die Anmeldephase für Veranstaltungen für Studienanfänger in der Regel in der Woche vor der ersten Vorlesungswoche, so dass es in dieser Zeit sehr ungünstig wäre, wenn Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, da Sie dann keine Veranstaltungen für Ihr erstes Semester wählen können. Es gibt zwar später noch eine Möglichkeit für die Anmeldung in der Ummeldephase, in dieser gibt es aber häufig für beliebte Veranstaltungen keine Plätze mehr. Ob im nächsten Jahr eine Orientierungseinheit für den Master Medienwissenschaft statt findet, kann ich Ihnen leider derzeit noch nicht sagen.
Alles in allem spricht also vieles dafür, dass Sie Ihren Urlaub auf den September legen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihr Studium noch nicht vollständig abgeschlossen haben. Sie bewerben sich dann mit der Durchschnittsnote Ihres Studiums zum Zeitpunkt der Bewerbung. Die in der Online-Bewerbung angegebenen Notenwerte müssen im Falle einer Zulassung zur Einschreibung belegbar sein (das dann zur Einschreibung vorgelegte Abschlusszeugnis bzw. Transcript of Records müssen die in der Online-Bewerbung genannte Durchschnittsnote enthalten).
Ein Auslandsaufenthalt bis Mitte Oktober kann in der Tat im Zusammenhang mit dem Studienstart problematisch sein. Die Bewerbung und Immatrikulation sind zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen, d.h. im Zusammenhang damit gibt es keine Probleme, in der Regel beginnt das Semester aber in der 2. bzw. 3. Oktoberwoche, so dass es gut möglich ist, das sich Ihr Urlaub dann mit dem Studienbeginn überschneidet. Darüber hinaus liegt die Anmeldephase für Veranstaltungen für Studienanfänger in der Regel in der Woche vor der ersten Vorlesungswoche, so dass es in dieser Zeit sehr ungünstig wäre, wenn Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, da Sie dann keine Veranstaltungen für Ihr erstes Semester wählen können. Es gibt zwar später noch eine Möglichkeit für die Anmeldung in der Ummeldephase, in dieser gibt es aber häufig für beliebte Veranstaltungen keine Plätze mehr. Ob im nächsten Jahr eine Orientierungseinheit für den Master Medienwissenschaft statt findet, kann ich Ihnen leider derzeit noch nicht sagen.
Alles in allem spricht also vieles dafür, dass Sie Ihren Urlaub auf den September legen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte bitte noch 2 Rückfragen:
1. Wenn ich mich mit meiner bisherigen Durschnittsnote um den Masterplatz bewerbe, ist dann die spätere Bachelornote irrelevant für den Masterplatz? Die Bachelornote kann ja besser oder schlechter sein als die Durchschnittsnote. Ändert das dann etwas an dem Masterplatz, den man schon erhalten hat?
2. Sie empfehlen ja, den Urlaub im September zu machen. Ich dachte, dass das nicht möglich sei, weil die mündliche Bachelorpüfung noch am 29.9. stattfinden könnte. Da müsste ich ja auf jeden Fall da sein.
Nochmals danke!
Mit freundlichen Grüßen
JJK
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte bitte noch 2 Rückfragen:
1. Wenn ich mich mit meiner bisherigen Durschnittsnote um den Masterplatz bewerbe, ist dann die spätere Bachelornote irrelevant für den Masterplatz? Die Bachelornote kann ja besser oder schlechter sein als die Durchschnittsnote. Ändert das dann etwas an dem Masterplatz, den man schon erhalten hat?
2. Sie empfehlen ja, den Urlaub im September zu machen. Ich dachte, dass das nicht möglich sei, weil die mündliche Bachelorpüfung noch am 29.9. stattfinden könnte. Da müsste ich ja auf jeden Fall da sein.
Nochmals danke!
Mit freundlichen Grüßen
JJK
Hallo JJK,
1. Nein, das ändert nichts an Ihrer Zulassung., Sie bewerben sich mit Ihrer Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung und weisen diese auch zur Immatrikulation nach. Dazu benötigen Sie ein zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgestelltes Transcript of Records. Sollte Ihre aktuelle Note zum Zeitpunkt der Immatrikulation von der zum Zeitpunkt der Bewerbung abweichen, ist dies daher nicht von Relevanz. Ebenfalls ist es nicht von Relevanz, wenn Ihre spätere endgültige Note von der Note zum Zeitpunkt der Bewerbung abweicht.
2. Die hatte ich Ihnen nur in Bezug auf den reibungslosen Studienstart des Masterstudiums empfohlen. Sollten für Sie andere Gründe gegen einen Urlaub im September sprechen, müssen Sie diesbezüglich nach Ihren Prioritäten vorgehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Nein, das ändert nichts an Ihrer Zulassung., Sie bewerben sich mit Ihrer Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung und weisen diese auch zur Immatrikulation nach. Dazu benötigen Sie ein zum Zeitpunkt der Bewerbung ausgestelltes Transcript of Records. Sollte Ihre aktuelle Note zum Zeitpunkt der Immatrikulation von der zum Zeitpunkt der Bewerbung abweichen, ist dies daher nicht von Relevanz. Ebenfalls ist es nicht von Relevanz, wenn Ihre spätere endgültige Note von der Note zum Zeitpunkt der Bewerbung abweicht.
2. Die hatte ich Ihnen nur in Bezug auf den reibungslosen Studienstart des Masterstudiums empfohlen. Sollten für Sie andere Gründe gegen einen Urlaub im September sprechen, müssen Sie diesbezüglich nach Ihren Prioritäten vorgehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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