Hochschulwechsel im 4. Mastersemester

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1309c
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Registriert: Do 23. Jun 2016, 23:09

Bearbeitet Hochschulwechsel im 4. Mastersemester

Beitrag von 1309c »

Hallo,

ich studiere derzeit im 4. Mastersemester Latein und Geschichte auf Gymnasiallehramt an der CAU zu Kiel. Aus verschiedenen Gründen überlege ich, im kommenden Wintersemester nach Hamburg zu wechseln.

Ist ein solcher Wechsel mit dieser fortgeschrittenen Semesteranzahl überhaupt noch möglich?
Können mir meine bisherigen Leistungen anerkannt werden? Bzw. an wen in den jeweiligen Fachbereichen muss ich mich wenden, um diese Frage zu klären?

Viele Grüße
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9986
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Hochschulwechsel im 4. Mastersemester

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo 1309c,

Ein solcher Wechsel ist möglich, aber mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit verbunden. Für einen Wechsel müssen Sie sich für den Master of Education Lehramt an Gymnasien mit Ihren Fächern erneut in das erste Fachsemester bewerben, da eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Masterstudiengangs der Uni Hamburg nicht möglich ist.

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... -gymnasien Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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