Bearbeitet Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo,
ich habe eine kurze Frage bezüglich des Datums der Hochschulzugangsberechtigung. Wir haben bereits am 23.06.2016 unsere Prüfungsergebnisse und somit unseren Abitur-Durchschnitt erhalten. Das eigentliche Zeugnis erhalten wir jedoch erst am 08.07.2016. Da ich mich gerne schon jetzt bewerben würde (24.06.2016), ist meine Frage ob ich in dem Feld Datum "Datum der Hochschulzugangsberechtigung" den 08.07.2016 eintragen kann, obwohl dies erst in 2 Wochen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Bludau
Re: Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Lieber Herr Bludau,

Das können Sie tun. Sie sollten dies aber nur dann tun, wenn Sie sicher sind, dass die Durchschnittsnote, die Sie bereits erhalten haben, auch die Note ist, die auf Ihrem Zeugnis ausgewiesen sein wird und wenn Sie sicher sind, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses der 08.07.2016 sein wird. Die Note und das Datum, die Sie in der Online-Bewerbung eintragen, müssen mit Note und Datum auf dem Zeugnis, mit dem Sie zur Immatrikulation Ihre Note nachweisen, übereinstimmen. Sollten Sie hier nicht sicher sein, sollten Sie mit dem Abschicken der Online-Bewerbung lieber warten, bis Sie Ihr Zeugnis in der Hand halten. Da der Bewerbungszeitpunkt für Ihre Zulassungschancen irrelevant ist, haben Sie keine Nachteile dadurch, wenn Sie sich erst kurz vor Ende der Bewerbungsfrist bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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