Lieber Klaas,
Wenn Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist erhalten haben, sollte auf dieser eine in das deutsche Notensystem umgerechnete Note vermerkt sein. Diese Note tragen Sie in der Online-Bewerbung als Note der Hochschulzugangsberechtigung ein. Sollte auf dm Dokument, das Sie von uni-assist erhalten haben, keine Note vermerkt sein, melden Sie sich bitte noch einmal zurück.
Abschnitt 1.2.1 ab) in den Bewerbungsinformationen ist für Sie nur dann relevant, wenn Sie eine
Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben und sich mit dem Zeugnis dieser Feststellungsprüfung bewerben möchten. Ihre vorherigen Beiträge hier im Forum lassen mich aber vermuten, dass Sie das nicht getan haben, sondern sich mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland bewerben. Sollten Sie eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, melden Sie sich bitte noch einmal zurück.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling