Bearbeitet Zweitstudium
Liebes Team des CampusCenter Forums,
momentan studiere ich noch im Bachelor. Diesen werde ich im September abschließen. Danach möchte ich gerne ein Zweitstudium beginnen. Jedoch liegt mein Abschlusszeugnis bei der Bewerbung noch nicht vor. Gelte ich dann nicht als "Zweitstudent" und muss mich ganz "normal" bewerben?
Außerdem möchte ich wissen, wie die Immatrikulationsfrist für das Staatsexamen Rechtswissenschaften lautet?

Vielen Dank und liebe Grüße!
Re: Zweitstudium
Hallo fehe,

da Sie Ihr erstes Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, gelten Sie nicht als Bewerber für ein Zweitstudium. Wenn Sie sich für Ihr zweites Studium direkt an der Uni Hamburg bewerben müssen (wie das bei dem Studiengang Rechtswissenschaft der Fall ist), unterliegen Sie dem neuen Hochschulzulassungsgesetz Hamburgs. Dieses sieht keine Unterscheidung zwischen Erst - und Zweitstudienbewerber vor. Im Hamburger Zulassungsverfahren konkurrieren Erst- und Zweitstudienbewerber unmittelbar um die vorhandenen Studienplätze; es gelten also für alle dieselben Auswahlkriterien: 90% (Abiturnote), 10% (Wartezeit: Abituralter minus Studiensemester).

Da der Studiengang Rechtswissenschaft im Rahmen des DoSV vergeben wird, gibt es unterschiedliche Immatrikulationsfristen. Die Zulassungsbescheide werden von der Universität Hamburg ab dem 01.08.2016 zweimal wöchentlich jeweils am Montag und am Mittwoch erstellt. Die Frist zur Einschreibung beträgt dann 7 Tage.

Weitere Informationen zum DoSV finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... /dosv.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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