Bearbeitet Studium Gebärdensprachdolmetschen
Guten Tag,

ich habe kürzlich mit Prof. Dr. Annika Herrmann über eine potentielle Bewerbung für den Bachelor-Studiengang "Gebärdensprachdolmetschen" gesprochen und Sie hat mich an dieses Forum weitergeleitet. Ich wollte fragen, welches meiner Zeugnisse bei der Bewerbung für den Studiengang gebraucht wird, da "Gebärdensprachdolmetschen" mein Zweitstudium wäre und ich bereits 2014 mein Abitur gemacht habe (Meine Endnote im Bachelor ist 1,35; meine Abiturnote 2,6). Annika Herrmann hat mir gegenüber geäußert, dass sie mich als ideale Kandidatin für ein Studium sieht, jedoch auf die Bewerbung keinen allzu großen Einfluss hat, weswegen ich mich an Sie wende.

Ich habe im Erststudium Musical und Musikpädagogik an der Hochschule Osnabrück studiert und seit meinem Abschluss 2020 als Darstellerin und nebenbei als Pädagogin gearbeitet, zunächst frei und seit September 2021 im Festengagement am Theater. Ich bin es also gewohnt, mit körperlichem Ausdruck zu arbeiten und bringe eine gewisse Präsenz mit. Seit letztem Jahr spiele ich mit dem Gedanken, mich zur Gebärdensprachdolmetscherin ausbilden zu lassen und habe daher im Herbst einen Workshop gemacht, der mich in meiner Absicht nur noch mehr bestätigt hat. Ich habe mich nach reiflicher Überlegung also dazu entschieden, einen neuen Karriereweg einzuschlagen, der zweifelsfrei von meiner vorherigen Ausbildung und Arbeit profitieren wird.

Gerne können wir uns auch in einem Telefongespräch ausführlich über meinen Werdegang austauschen.

Ich hoffe sehr, dass mein Bachelorzeugnis einen Einfluss auf die Bewerbung hat, da meine Abiturnote inzwischen nicht mehr mein akademisches Interesse & Engagement widerspiegelt.

Herzliche Grüße
Simone R. Schuster
Re: Studium Gebärdensprachdolmetschen
Liebe Simone R. Schuster,
Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Bewerber*innen, die wie Sie über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen verfügen (z.B. das Abitur und einen Studienabschluss), können frei entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung sie sich auf einen Studienplatz bewerben.

Es ist natürlich sinnvolle den Bildungsabschluss mit der besseren Note zu wählen, da die Note das wichtigste Auswahlkriterium bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester eines grundständigen Studiengangs ist.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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