Sehr geehrte Damen und Herren,
diese E-Mail stellt eine geballte Fragensammlung von Lehramtsstudent:innen des zweiten Fachsemesters dar, die zum Wintersemester 2023/24 ein Unterrichtsfach wechseln möchten. Über eine fachkundige Antwort Ihrerseits auf die nachfolgenden Fragen freuen wir uns sehr!
1. Handelt es sich bei den Bewerbungsfristen für die Student:innen, die ihr Fach wechseln wollen, um dieselben Fristen wie bei den Personen, die zum Wintersemester 2023/24 ein Lehramtsstudium an der Universität aufnehmen oder gibt es etwas Besonderes zu beachten? Ist es also richtig, dass man sich vom 01.06.2023 bis zum 15.07.2023 bewerben kann?
2. Könnten Sie uns einmal das weitere Vorgehen bezüglich des Bewerbungsganges schildern, da dieser ja etwas unterschiedlich im Vergleich zur regulären Bewerbung der neuen Erstsemester ausfällt, oder?
3. Die Anmeldephase für die neuen Erstsemester, die zum Wintersemester 2023/24 ein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, beginnt verzögert. Kann man sich dennoch für Veranstaltungen in Erziehungswissenschaft und dem zweiten Unterrichtsfach, welches man beibehält, regulär zur ersten Anmeldephase wie die Kommilitonen des zweiten Fachsemesters auch anmelden oder gibt es auch hier etwas Besonderes zu beachten? Kann man auch für das zweite Unterrichtsfach, welches man wechseln möchte, bereits an der ersten Anmeldephase teilnehmen oder bleibt uns dies verwehrt?
4. Besteht die Möglichkeit Module von dem gewechselten Fach aus dem ersten und zweiten Fachsemester als freien Studienanteil anrechnen zu lassen?
5. Können die Module von dem Fach, welches weiterhin studiert wird, einfach so weiter gewählt werden oder kann es zu Komplikationen mit bestimmten Modulen kommen, da Stine uns erneut als Studierende des ersten Fachsemesters ansieht?
6. Einige Module wurden bereits von uns Studierenden erfolgreich abgeschlossen. Muss dies in der Bewerbung mitangegeben werden oder wie genau läuft dies ab? Wie werden die Module genau angerechnet?
7. Haben wir während der gesamten Bewerbungszeit Zugriff auf Stine und bleiben nicht abgeschlossene und noch nicht bewertete Module vom Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und dem Unterrichtsfach, welches beibehalten wird, bestehen? Wie sieht es mit dem Unterrichtsfach aus, welches gewechselt wird?
8. Spielt es eine Rolle von welchem Unterrichtsfach man zu einem anderen Unterrichtsfach wechselt hinsichtlich der Aufnahmechancen?
9. Die Bewerbung des Unterrichtsfachwechsels ist erneut abhängig vom Numerus Clausus. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man sich auf ein Fach bewirbt und wegen des Numerus Clausus nicht reinkommt? Wie gut sind die Chancen in das Unterrichtsfach reinzukommen, wenn der Numerus Clausus nicht reichen sollte?
Neben diese allgemeinen Fragen gab es noch folgende unterrichtsfachspezifische Fragen, auf die wir uns ebenfalls eine Antwort erhoffen:
1. Bestehen besondere Fristen für einen Fachwechsel auf das Fach Kunst verbunden mit der HFBK oder andere Faktoren, die bei einem solchen Fachwechsel zu beachten sind?
2. Für das Unterrichtsfach Englisch benötigt man einen Nachweis englischer Sprachkompetenz. Wenn man einen Bachelor „Übersetzer der englischen Sprache“ aus dem Iran hat, reicht dann dieses Dokument als Nachweis englischer Sprachkompetenz aus?
3. Wie sieht es aus und was passiert, wenn man sein Zweitfach wechseln möchte und das einzige Fach, dass einen ebenfalls interessiert, Sozialwissenschaften ist, aber dieses nicht dem zweiten Unterrichtsfach – hier Philosophie - kombinierbar ist? Ist man dann gezwungen an eine andere Universität zu wechseln, um die beiden Unterrichtsfächer auf Lehramt zu studieren oder besteht die Möglichkeit eine Ausnahme zu machen und diese Fächerkombination zu erlauben?
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne restliche Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Schaper im Namen zahlreicher Lehramtsstudent:inn
Hallo Jonas Schaper,
die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie aufgrund der Länge Ihres Textes direkt bei den Fragen, damit sie sich leichter zuordnen lassen. Hoffentlich klärt das Ihre Anliegen - sonst melden Sie sich gern noch einmal.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ation.html
Neben diese allgemeinen Fragen gab es noch folgende unterrichtsfachspezifische Fragen, auf die wir uns ebenfalls eine Antwort erhoffen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
https://www.zlh-hamburg.de/studien-und- ... aenge.html
"Kombinierbarkeit: Die Unterrichtsfächer Geschichte, Sozialwissenschaften, Griechisch und Philosophie können nicht miteinander kombiniert werden."
Herzlichst
Sandra Hoffmann
die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie aufgrund der Länge Ihres Textes direkt bei den Fragen, damit sie sich leichter zuordnen lassen. Hoffentlich klärt das Ihre Anliegen - sonst melden Sie sich gern noch einmal.
Das ist richtig. Studierende, die ein Fach wechseln möchten, bewerben sich vom 1.6. bis zum 15.7. online für einen Unterrichtsfachwechsel. Dies ist aber nur in den 'neuen' Lehrämtern, die zum Wintersemester 2020 begonnen haben, möglich. In den 'alten' Lehrämtern kann kein Unterrichtsfach mehr gewechselt werden.1. Handelt es sich bei den Bewerbungsfristen für die Student:innen, die ihr Fach wechseln wollen, um dieselben Fristen wie bei den Personen, die zum Wintersemester 2023/24 ein Lehramtsstudium an der Universität aufnehmen oder gibt es etwas Besonderes zu beachten? Ist es also richtig, dass man sich vom 01.06.2023 bis zum 15.07.2023 bewerben kann?
Wir haben eine Anleitung zum Unterrichtsfachwechsel hinterlegt. Hier finden Sie die Informationen:2. Könnten Sie uns einmal das weitere Vorgehen bezüglich des Bewerbungsganges schildern, da dieser ja etwas unterschiedlich im Vergleich zur regulären Bewerbung der neuen Erstsemester ausfällt, oder?
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf
In den beibehaltenen Fächern ändert sich der Status nicht. Für das neue Unterrichtsfach gilt, dass der Status identisch zu dem eines Studienanfängers ist und folglich auch die Anmeldephasen versetzt sind.3. Die Anmeldephase für die neuen Erstsemester, die zum Wintersemester 2023/24 ein Studium an der Universität Hamburg aufnehmen, beginnt verzögert. Kann man sich dennoch für Veranstaltungen in Erziehungswissenschaft und dem zweiten Unterrichtsfach, welches man beibehält, regulär zur ersten Anmeldephase wie die Kommilitonen des zweiten Fachsemesters auch anmelden oder gibt es auch hier etwas Besonderes zu beachten? Kann man auch für das zweite Unterrichtsfach, welches man wechseln möchte, bereits an der ersten Anmeldephase teilnehmen oder bleibt uns dies verwehrt?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Das müssten Sie bitte dann in den betroffenen Studienbüros abklären und eintragen lassen.4. Besteht die Möglichkeit Module von dem gewechselten Fach aus dem ersten und zweiten Fachsemester als freien Studienanteil anrechnen zu lassen?
Sie behalten in den beibehaltenen Fächern Ihren Status (siehe oben) - insofern ändert sich diesbezüglich nichts in der Anmeldephase.5. Können die Module von dem Fach, welches weiterhin studiert wird, einfach so weiter gewählt werden oder kann es zu Komplikationen mit bestimmten Modulen kommen, da Stine uns erneut als Studierende des ersten Fachsemesters ansieht?
Dies spielt bei der Bewerbung zum Unterrichtsfachwechsel keine Rolle (Sie bewerben sich ja als Studienanfänger*in in das neue Unterrichtsfach). Die Anrechnung von Studienleistungen findet immer dezentral in den betroffenen Studienbüros der Fächer statt. Hier finden Sie die Informationen:6. Einige Module wurden bereits von uns Studierenden erfolgreich abgeschlossen. Muss dies in der Bewerbung mitangegeben werden oder wie genau läuft dies ab? Wie werden die Module genau angerechnet?
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ation.html
Die Frage ist ja implizit schon weiter oben beantwortet: Es bleibt in den beibehaltenen Unterrichtsfächern alles genau so, wie es ist. Für das neue Unterrichtsfach gilt, dass Sie Studienanfänger*in in dem betreffenden Fach sind.7. Haben wir während der gesamten Bewerbungszeit Zugriff auf Stine und bleiben nicht abgeschlossene und noch nicht bewertete Module vom Teilstudiengang Erziehungswissenschaft und dem Unterrichtsfach, welches beibehalten wird, bestehen? Wie sieht es mit dem Unterrichtsfach aus, welches gewechselt wird?
Die Chancen sind aufgrund der Beliebtheit der Unterrichtsfächer sehr unterschiedlich. Das NC-Merkblatt kann hier als Orientierung dienen, wobei sich die NCs zum Wintersemester 23/24 ja erst aus der Bewerberlage ergeben. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf8. Spielt es eine Rolle von welchem Unterrichtsfach man zu einem anderen Unterrichtsfach wechselt hinsichtlich der Aufnahmechancen?
Es gilt dasselbe, was auch für Studienanfänger*innen gilt. Wenn Sie in einem Unterrichtsfach nicht angenommen werden, dann haben Sie dort keinen Studienplatz. (In diesem Fall würden Sie im alten Unterrichtsfach verbleiben).9. Die Bewerbung des Unterrichtsfachwechsels ist erneut abhängig vom Numerus Clausus. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn man sich auf ein Fach bewirbt und wegen des Numerus Clausus nicht reinkommt? Wie gut sind die Chancen in das Unterrichtsfach reinzukommen, wenn der Numerus Clausus nicht reichen sollte?
Neben diese allgemeinen Fragen gab es noch folgende unterrichtsfachspezifische Fragen, auf die wir uns ebenfalls eine Antwort erhoffen:
Für Kunst gilt immer, dass die Wahl des Faches vom Bestehen der Aufnahmeprüfung an der HFBK abhängig ist. Wenn Sie einen Studienplatz an der HFBK haben, können Sie sich an der Universität Hamburg für das Unterrichtsfach Kunst bewerben.1. Bestehen besondere Fristen für einen Fachwechsel auf das Fach Kunst verbunden mit der HFBK oder andere Faktoren, die bei einem solchen Fachwechsel zu beachten sind?
Es werden ausschließlich die hier gelisteten Sprachnachweise akzeptiert:2. Für das Unterrichtsfach Englisch benötigt man einen Nachweis englischer Sprachkompetenz. Wenn man einen Bachelor „Übersetzer der englischen Sprache“ aus dem Iran hat, reicht dann dieses Dokument als Nachweis englischer Sprachkompetenz aus?
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
An der Universität Hamburg sind einige Fächerkombinationen nicht möglich. Sie finden alles dazu hier:3. Wie sieht es aus und was passiert, wenn man sein Zweitfach wechseln möchte und das einzige Fach, dass einen ebenfalls interessiert, Sozialwissenschaften ist, aber dieses nicht dem zweiten Unterrichtsfach – hier Philosophie - kombinierbar ist? Ist man dann gezwungen an eine andere Universität zu wechseln, um die beiden Unterrichtsfächer auf Lehramt zu studieren oder besteht die Möglichkeit eine Ausnahme zu machen und diese Fächerkombination zu erlauben?
https://www.zlh-hamburg.de/studien-und- ... aenge.html
"Kombinierbarkeit: Die Unterrichtsfächer Geschichte, Sozialwissenschaften, Griechisch und Philosophie können nicht miteinander kombiniert werden."
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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