Bearbeitet IB und TestDaf
Meine TestDaf Ergebnisse werden am 21.07.2016 veroeffentlicht. Ist es moeglich bis dann meine Teilnahmebescheinigung beizulegen und nachher die Ergebnisse einzureichen? Es ist so knapp geworden da ich das IB gemacht habe und noch meine Arbeiten geschrieben habe.

Vielen Dank fuer ihr Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Pritika Raj
Re: IB und TestDaf
Liebe Frau Raj,

Sie müssen das TestDaF-Ergebnis nicht zur Bewerbung einreichen, sondern können es zur Immatrikulation nachreichen. Zur Bewerbung müssen Sie nur dann einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse einreichen, wenn Sie darüber Bonuspunkte erwerben möchten. Eine Teilnahmebescheinigung für den TestDaF müssen Sie zur Bewerbung bei Nachreichung des Ergebnisses zur Immatrikulation nicht einreichen. Informationen zu den Fristen zum Einreichen des Deutschzertifikats finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: IB und TestDaf
Liebe Frau Schelling,

Danke für ihre Antwort.
Ist es auch möglich Bonuspunkte zu erlangen wenn ich die Ergebnisse eine Woche nach der Bwerbungsfrist einreiche?
Im Bewerbungsablauf steht dass ich meine Bewerbungsunterlagen bei uni-assist vorprüfen soll und danach vor Bewerbungsfrist an die Hochschule senden soll aber mein IB Zeugnis kommt erst am 06.07.2016 raus. Ist es in Ordnung wenn ich die Dokumente nach der Bewerbungsfrist an die Hochschule sende weil uni-assist ca. 6 Wochen braucht um die Unterlagen zu prüfen?

Vielen Dank für ihre Zeit

Mit freundlichen Grüßen,
Pritika Raj
Re: IB und TestDaf
Liebe Frau Raj,

Bonuspunkte können Sie nur dann erwerben, wenn Sie Ihr Sprachzertifikat innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen, hier gibt es keine Nachreichfrist. Gleiches gilt auch für ihre Vorprüfungsdokumentation von uni-assist - auch diese muss zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, damit Ihre Bewerbung formal korrekt ist, auch hier gibt es keine Nachreichfrist. Sofern Sie Ihr Zeugnis also erst am 06.07.2016 erhalten, können Sie sich leider zum Wintersemester 2016/17 nicht mehr formal korrekt bewerben. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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