Bearbeitet Frage zum Status der Annerkenung ausländischer Bildung
Sehr geehrte Damen und Heeren,

ich habe bereits vor knapp vier Monaten die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung der Anerkennung meines International Baccalaureate (IB) bei STiNE eingereicht. Mein Ziel ist es, mich anschließend für das Wintersemester (Studium Psychologie) an der Universität Hamburg einzuschreiben.

Da ich aktuell noch in den USA studiere und erst Ende September endgültig nach Deutschland zurückkehre wäre es für mich und meine persönliche Planung äußerst hilfreich, eine Bestätigung der Anerkennung meines IB's zeitnah zu erhalten. Nur so verbleibt mir hier in den USA ausreichend Zeit nötigenfalls andere Optionen einzuplanen.

Ich bitte Sie daher erneut, um Mitteilung des Ergebnis der Anerkennungsprüfung. Sollte dies noch nicht vorliegen, würde ich gerne wissen, wann ich mit dem Resultat rechnen kann. Für den Fall, dass noch Unterlagen für die Prüfung benötigt werden, bitte ich um kurze Nachricht.

Herzlichen Dank und viele Grüße aus den USA
Lea Kloss
Re: Frage zum Status der Annerkenung ausländischer Bildung
Hallo Lea Kloss,

Ihr Antrag befindet sich nach wie vor in Bearbeitung. Wann die Bearbeitung abgeschlossen ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, nur Sie weiterhin um Geduld bitten. Die Anerkennung wird auf jeden Fall so abgeschlossen sein, dass Sie sich fristgerecht für Ihren Wunschstudiengang bewerben können - vorausgesetzt Sie haben mit Ihrem IB-Diplom eine Hochschulzugangsberechtigung erworben.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Frage zum Status der Annerkenung ausländischer Bildung
Guten Tag Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Nun habe ich soeben bei STiNE noch einmal reingeschaut und mir ist leider aufgefallen, dass mein Geburtsdatum im Antrag zur Anerkennung meiner Hochschulzugangsberechtigung falsch angegeben ist. Ich habe nicht am 20.05, sondern am 21.05 Geburtstag. Muss ich den Antrag nochmal neu einreichen?

Liebe Grüße
Lea Kloss
Re: Frage zum Status der Annerkenung ausländischer Bildung
Hallo Lea Kloss,

nein, brauchen Sie nicht.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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