Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich fragen, für welche Studiengänge gesonderte Fristen für AltabiturientInnen gelten?
Gilt dies nur für die Hochschulstart-Studiengänge?
Und wie sieht es konkret bei Lehramtsstudiengängen und bei Psychologie aus?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort.
Hallo Miriam,
Fristen für Altabiturient:innen gelten nur für medizinische Studiengänge. Wenn Sie sich für Studienplätze bewerben wollen, die im DOSV (Psychologie) oder direkt von der Universität Hamburg (Lehramt) vergeben werden, bewerben Sie sich bitte vom 1. Juni bis 15. Juli.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Fristen für Altabiturient:innen gelten nur für medizinische Studiengänge. Wenn Sie sich für Studienplätze bewerben wollen, die im DOSV (Psychologie) oder direkt von der Universität Hamburg (Lehramt) vergeben werden, bewerben Sie sich bitte vom 1. Juni bis 15. Juli.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
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