Hallo liebes Uni-Team,
ich habe mich bei Ihnen für Psychologie beworben und das obwohl ich mit meiner Abiturnote von 1,5 nicht im NC-Bereich liege. Ich will jedoch unbedingt Psychologie studieren!
Ich habe gesehen, dass der NC im WS 11/12 noch bei 1,6 lag und schließlich seit dem darauffolgenden Jahr konstant bei 1,4 lag. Meine Frage ist also, wie groß meine Chancen sind, dass dieses Jahr der NC bei 1,5 liegt? Und ob ich irgendwelche anderen Möglichkeiten habe, trotz meines 0.1 schlechteren Durchschnitts berücksichtigt zu werden, d.h. dass es nicht nur nach dem Durchschnitt geht?
Liebe Grüße
Carolin
Liebe Carolin,
Voraussagen bezüglich der Grenzwerte für bestimmte Studiengänge im kommenden Zulassungsverfahren lassen sich leider nicht machen, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Über die ersten beiden Zahlen wissen wir vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens auch nicht mehr als Sie.
Neben der Zulassung über die Leistungsliste (Durchschnittsnote) gibt es auch die Möglichkeit einer Zulassung über Ihre Wartezeit. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Voraussagen bezüglich der Grenzwerte für bestimmte Studiengänge im kommenden Zulassungsverfahren lassen sich leider nicht machen, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Über die ersten beiden Zahlen wissen wir vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens auch nicht mehr als Sie.
Neben der Zulassung über die Leistungsliste (Durchschnittsnote) gibt es auch die Möglichkeit einer Zulassung über Ihre Wartezeit. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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