Ich wollte mich auf den B.A Bewegungswissenschaften bewerben und hab gesehen das man dafür den Rettungsschwimmer Silber braucht. Es wird in der Satzung von dem Institut auch geschrieben das man sich davon auch befreien lassen kann:
"Die Befreiung von den Nachweisen c)-d) stellt der jeweilige Beauftragte fest."
Ich habe Depression/Dysthymia sowie eine Aquaphobie/Thalasphobie
(super grob gesagt ich würde aber ungern öffentlich dort näher drauf eingehen) weshalb ich faktisch außerhalb des Schwimmunterrichtes in der 3.Klasse nicht das Schwimmen vollständig gemieden habe.
Würde dies einen Antrag auf Nachteilsausgleich für "Besondere Zugangsvoraussetzungen" legitimieren? Und wenn ja was müsste ich bei der Bewerbung dann vorlegen?
Danke für eure Zeit
