Hallo,
ich möchte mich für den Studiengang Sozialökonomie bewerben. Da im Internet auf verschiedenen Seiten widersprüchliche Infos stehen, wollte ich mich noch einmal erkundigen, wann die Bewerbungsfrist für das im Winter 2023 startende Semester genau vorbei ist. Des Weiteren bekomme ich mein Fachabitur sowie mein Fachwirt Zeugnis (Erzieher*innen Ausbildung) im Laufe des Juli. Da ich mir nicht sicher bin, ob auch ein Zeugnis des letzten Halbjahres reicht, falls das Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig kommt, wollte deswegen auch nochmal nachfragen. Auch wollte ich fragen, was in eine Bewerbung für den Studiengang auszer den Vorraussetzungen Fachabi oder Fachwirt noch hineinmuss.
Danke im Vorraus, Täg
Hallo Täg,
die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 23/24 liegt in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli.
Sie können sich sowohl mit dem Fachabiturzeugnis als auch mit dem Fortbildungsabschluss nach § 37 für den Studiengang Sozialökonomie bewerben. Da das Bewerbungsverfahren ein reines Onlineverfahren ist, müssen Sie auf das Zeugnis nicht warten. Entscheidend bei diesem ist, dass Sie die Note kennen, da Sie diese in der Online-Bewerbung angeben müssen. Auch das Datum des Zeugnisses ist bedeutsam, da eine Bewerbung mit diesem Zeugnis nur möglich ist, wenn Sie den Abschluss innerhalb der Bewerbungsfrist erworben haben (Datum der HZB: 15.7. oder früher). Vielleicht fragen Sie bei der Zeugnis ausstellende Stelle noch mal nach.
Zudem: mit der Bewerbung mit dem Fortbildungsabschluss nach § 37 müssen Sie bereits in der Online-Bewerbung den Nachweis über die Studienfachberatung hochladen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
BK
die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 23/24 liegt in der Zeit vom 1. Juni bis 15. Juli.
Sie können sich sowohl mit dem Fachabiturzeugnis als auch mit dem Fortbildungsabschluss nach § 37 für den Studiengang Sozialökonomie bewerben. Da das Bewerbungsverfahren ein reines Onlineverfahren ist, müssen Sie auf das Zeugnis nicht warten. Entscheidend bei diesem ist, dass Sie die Note kennen, da Sie diese in der Online-Bewerbung angeben müssen. Auch das Datum des Zeugnisses ist bedeutsam, da eine Bewerbung mit diesem Zeugnis nur möglich ist, wenn Sie den Abschluss innerhalb der Bewerbungsfrist erworben haben (Datum der HZB: 15.7. oder früher). Vielleicht fragen Sie bei der Zeugnis ausstellende Stelle noch mal nach.
Zudem: mit der Bewerbung mit dem Fortbildungsabschluss nach § 37 müssen Sie bereits in der Online-Bewerbung den Nachweis über die Studienfachberatung hochladen. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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