Bearbeitet Doppelstudium VWL und Jura an der Uni Hamburg
Hallo! Ich möchte gerne sowohl Rechtswissenachaften auf Staatsexamen und Volkswirtschaftslehre auf Bachelor an der Universität Hamburg studieren. Ist das zunächst einmal überhaupt möglich? Und wenn ja: Was muss ich in diesem Fall bei der Bewerbung beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Niels Bihn
Re: Doppelstudium VWL und Jura an der Uni Hamburg
Lieber Herr Bihn,

Prinzipiell ist das möglich. Um zwei Studiengänge parallel zu studieren, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen. Allerdings gelten für die Aufnahme eines Doppelstudiums in jedem Fall sehr strenge Bedingungen. Die Bewerbung für ein Doppelstudium bedarf einer Begründung sowie einer Bestätigung der Möglichkeit der Durchführung des Doppelstudiums durch die die jeweiligen Studiengänge anbietenden Fachbereiche. Detaillierte Informationen zu der erforderlichen Begründung, den Nachweisen und der Bestätigung finden Sie auf der folgenden Seite: http://www.uni-hamburg.de/doppelstudiumf. In dem Merkblatt ist auch erläutert, wie Sie im Falle dessen, dass Sie das Doppelstudium gleich zu Beginn Ihres Studiums aufnehmen wollen, bei der Bewerbung einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen. Sie können ein Doppelstudium aber auch zu einem späteren Zeitpunkt Ihres Studiums aufnehmen - dies erfordert allerdings ebenfalls eine Bewerbung für den zweiten Studiengang und ist daher immer nur innerhalb der Bewerbungsfristen möglich. Zur besseren Einschätzung dessen, ob für Sie ein Doppelstudium zeitlich und von der Arbeitsbelastung her machbar ist, ist letzteres in den meisten Fällen die empfehlenswertere Alternative.

Wichtigste Bedingung dafür, dass Sie ein Doppelstudium aufnehmen können, ist es, dass Sie für beide Studiengänge, den Sie studieren möchten, eine Zulassung erhalten. Da die Zulassung auch bei einem Antrag auf ein Doppelstudium eine reguläre Bewerbung für den Studiengang erfordert, hängen die Chancen hier von der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bzw. Ihrer Wartezeit ab.

Sollten Sie zugelassen werden können, hängen Ihre Chancen darauf, dass der Antrag bewilligt wird, maßgeblich davon ab, ob die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Durchführung beider Studiengänge (Einhaltung von Fristen, überschneidungsfreies Studium etc.) durch die beteiligten Lehreinheiten bestätigt wird. In Ihrem Fall wären die Einrichtungen, die dies bestätigen müssen, der Fachbereich Volkswirtschaftslehre und die Fakultät für Rechtswissenschaft der Uni Hamburg. Kontaktdaten ihrer Anlaufstellen an der beiden Einrichtungen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html Die entsprechenden Bestätigungen müssen Sie mit Ihrem Antrag auf ein Doppelstudium neben Ihrer Erläuterung wissenschaftlicher oder beruflicher Gründe für die beantragte Verbindung der beiden Studiengänge und einer Begründung dafür, warum Sie beide Studiengänge parallel studieren wollen und den gleichen Zweck nicht durch ein Zweitstudium erreichen können, einreichen.

Im Rahmen der Bewerbung ist noch zu beachten, dass Sie in der Online-Bewerbung entweder den Studiengang angeben sollten, den Sie, sollte Ihr Antrag nicht genehmigt werden, lieber studieren möchten oder den Studiengang angeben sollten, für den Sie ausgehend von Ihren Bewerbungsbedingungen (Durchschnittsnote, Wartezeit) eine Zulassung für wahrscheinlicher halten. Denn für den Fall, dass Sie nicht für beide Studiengänge zugelassen werden können, ist der Doppelstudienantrag bereits an dieser Stelle gescheitert, eine weitere Überprüfung der inhaltlichen Gründe findet dann nicht mehr statt. Erhalten Sie nur für den in der Online-Bewerbung angegebenen Studiengang eine Zulassung, so können Sie sich für diesen natürlich einschreiben. Ist das nicht der Fall, so wird Ihr zweiter Studiengang auch nicht mehr im normalen Ranglistenverfahren berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Doppelstudium VWL und Jura an der Uni Hamburg
Vielen Dank für diese schnelle und hilfreiche Antwort!
Re: Doppelstudium VWL und Jura an der Uni Hamburg
Hallo!

Das Oblinebewebbungsformuöar zeigt mir an, dass ich meine andere Bewerbung abbrechen müsste um fortzufahren wenn ich mich für den Bachelor bewerben möchte. Was kann ich tun? Was mache ich falsch? Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Niels Bihn
Re: Doppelstudium VWL und Jura an der Uni Hamburg
Lieber Herr Bihn,

Wenn Sie sich für ein Doppelstudium bewerben, bewerben Sie sich nur für einen der beiden Studiengänge über die Online-Bewerbung. Den anderen Studiengang benennen Sie in Ihrem schriftlichen Antrag. Sie müssen daher nicht für beide Studiengänge eine Online-Bewerbung abschicken. Die genaue Vorgehensweise bei der Bewerbung/Antragstellung ist in dem Merkblatt beschrieben, das in meiner ersten Antwort verlinkt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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