Hallo,
ich bin im 1. Sem. Sozioökonomie an der Uni Hamburg. Ich möchte nun aber Lehramt Grundschule als Erstsemester studieren. Ich habe mich an mehreren Unis beworben, da mein NC nicht ganz ausreicht.
Nun bin ich über DOSV an einer anderen Uni angenommen worden und soll schon bis zum 1.8. meine Exmatrikulation in Hamburg vorweisen. Ich hoffe aber sehr, mit meinem 2,1 Abi noch in Hamburg angenommen zu werden, wo ich mich über meinen schon bestehenden Stine-Account beworben habe. In Hamburg werden die Bescheide aber später verschickt, da ortsgebundene Bewerbung.
Was kann ich jetzt tun?
Z.B.: Die Exmatrikulation zwar beantragen, aber erst zum Semesterende, um Zeit zu gewinnen? Läßt sich der Exmatrikulationsantrag dann bis Ende September wieder zurücknehmen?
Vielen Dank schon mal von Marie
Hallo Marie2023,
Sie können die Exmatrikulation wieder rückgängig machen, indem Sie uns über das Kontaktformular für personenbezogenen Anfragen anschreiben. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html Dieses ergibt aus meiner Sicht aber nur Sinn, wenn Sie den anderen Studienplatz nicht annehmen möchten. Denn bei einem Studiengangwechsel an der Uni Hamburg werden Sie auch aus dem vorigen Studiengang exmatrikuliert.
Bei einem Abiturdurchschnitt von 2,1 kann es auch passieren, dass eine Zulassung erst im Nachrückverfahren (also später) erfolgen kann. Fragen Sie am besten bei der anderen Hochschule auch noch mal nach, wie dort der Studienplatzverzicht gehandhabt wird, für den Fall dass eine Zulassung an der Uni Hamburg tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können die Exmatrikulation wieder rückgängig machen, indem Sie uns über das Kontaktformular für personenbezogenen Anfragen anschreiben. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enter.html Dieses ergibt aus meiner Sicht aber nur Sinn, wenn Sie den anderen Studienplatz nicht annehmen möchten. Denn bei einem Studiengangwechsel an der Uni Hamburg werden Sie auch aus dem vorigen Studiengang exmatrikuliert.
Bei einem Abiturdurchschnitt von 2,1 kann es auch passieren, dass eine Zulassung erst im Nachrückverfahren (also später) erfolgen kann. Fragen Sie am besten bei der anderen Hochschule auch noch mal nach, wie dort der Studienplatzverzicht gehandhabt wird, für den Fall dass eine Zulassung an der Uni Hamburg tatsächlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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