Bearbeitet Härtefall: eigenes Kind und Wohnort Hamburg?
Hallo,

ich leben mit meinem Sohn (3) in Hamburg. Gilt beides bei meiner Bewerbung für ein Erststudium Medienwissenschaft/ Soziologie als Härtefall?
Re: Härtefall: eigenes Kind und Wohnort Hamburg?
Hallo NeueUfer,

Wenn Sie aufgrund von Kinderbetreuung an den Studienort Hamburg gebunden sind, können Sie einen Härtefallantrag aufgrund besonderer persönliche Umstände, die zu einer Bindung an den Studienort Hamburg führen, stellen. Detaillierte Erläuterungen zur Antragstellung finden Sie in dem folgenden Merkblatt ab Seite 7: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf

Ob Ihr Antrag berücksichtigt werden kann, hängt davon ab, wie viele andere Bewerber/innen für den von Ihnen angestrebten Studiengang mit welchen Gründen im gegenwärtigen Verfahren Härtefallanträge stellen - Anträge aus gesundheitlichen Gründen werden dabei vorrangig berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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