Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell besitze ich die sogenannte „freie Heilfürsorge“ und müsste mich durch eine Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies habe ich bereits bei einer Krankenkasse beantragt, jedoch keine Antwort bekommen. Wird es empfohlen diese elektronische Meldung an der Immatrikulationsfrist zu binden oder kann es nach der Frist noch gesendet werden, ohne dass Nachteile entstehen? Sonst würde ich bei der Krankenkasse nochmal vor der Frist nachfragen. Auf ihrer Website stand nämlich, dass eine Abmeldung von der Pflicht bis zu 3 Monate nach Semesterbeginn erfolgen könne. Gleichzeitig steht aber auch, dass ohne eine Meldung keine Semesterunterlagen geschickt werden (welche man meines Wissens vor Semesterbeginn bekommt). Wie genau wird das geregelt und wird eine Bestätigung geschickt, wenn der Versicherungsstatus eingegangen ist? Ich bin mir nicht sicher und bitte daher um eine Antwort:)
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Lan Anh Vu Siebert
Hallo Claudia,
die Meldung zu Ihrem Versichertenstatus ist nicht an die Immatrikulationsfrist gebunden. Ihre bzw. eine Krankenkasse kann Ihren Status auch später senden. Dieses sollte allerdings bestenfalls bis spätestens Mitte Oktober erfolgen, damit Sie rechtzeitig vor Ablauf der vorläufigen (Ende Oktober) die endgültigen Semesterunterlagen (gültig bis 31. März) erhalten.
Eine Bestätigung über den Eingang der Meldung wird nicht geschickt. Wenn neben der Meldung auch der Semesterbeitrag eingegangen ist, erhalten Sie die endgültigen Semesterunterlagen und die Online-Semesterbescheinigung in Ihrem Account.
Mit besten Grüßen,
BK
die Meldung zu Ihrem Versichertenstatus ist nicht an die Immatrikulationsfrist gebunden. Ihre bzw. eine Krankenkasse kann Ihren Status auch später senden. Dieses sollte allerdings bestenfalls bis spätestens Mitte Oktober erfolgen, damit Sie rechtzeitig vor Ablauf der vorläufigen (Ende Oktober) die endgültigen Semesterunterlagen (gültig bis 31. März) erhalten.
Eine Bestätigung über den Eingang der Meldung wird nicht geschickt. Wenn neben der Meldung auch der Semesterbeitrag eingegangen ist, erhalten Sie die endgültigen Semesterunterlagen und die Online-Semesterbescheinigung in Ihrem Account.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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