Hallo!
Ich habe noch folgende Frage:
Bei der Immatrikulation muss ich einen Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und auch einen Nachweis über die Anerkennung der HZB hochladen, weil ich sie im Ausland erworben habe. Muss ich dann die Benachrichtigung über meine HZB, die ich in meinem STiNE Account unter "Dokumente" finde, zweimal hochladen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Nemrod Martínez
Hallo Nemrod,
wenn Sie die Anerkennung zu Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung von der Uni Hamburg erhalten haben, müssen Sie nur diese hochladen, damit haben Sie den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erbracht.
Die Checkliste der einzureichenden Unterlagen für Nicht-EU-Bewerber:innen finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie die Anerkennung zu Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung von der Uni Hamburg erhalten haben, müssen Sie nur diese hochladen, damit haben Sie den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erbracht.
Die Checkliste der einzureichenden Unterlagen für Nicht-EU-Bewerber:innen finden Sie unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cht-eu.pdf.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg