Bearbeitet Zweitstudium (Teilzeit etc.)
Liebes Team,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Mir sind noch ein paar weitere Fragen bezüglich eines Zweitstudium (Lehramt) eingefallen:

1) Darf das Lehramtstudium SEK 1+2 an Gymnasien und Stadtteilschulen auch in Teilzeit studiert werden? Zum Hintergrund: Ich bin alleinerziehende Mutter (Kind 1,5 Jahre alt).

2) Wann wird die Bewerbung für die Restplätzevergabe für das WiSe 23/24 möglich sein?

3) Ein Förderung durch BAföG ist für ein Zweitstudium i.d.R. nicht vorhergesehen. Gilt das auch für ein Lehramtstudium, in dem Leistungen aus dem Erststudium angerechnet werden können?

Ich danke Ihnen im Voraus und wünsche einen schönen Start in die Woche!

Liebe Grüße
Klaudia
Re: Zweitstudium (Teilzeit etc.)
Hallo Klaudia,

1) ein Teilzeitstudium ist im Lehramt möglich. Informationen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

2) Schauen Sie bitte regelmäßig ab September auf die folgende Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html.

3) Zu BaföG-Angelegenheiten können wir leider nicht beraten. Wenden Sie sich deshalb am besten direkt an das Studierendenwerk Hamburg,

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Teilzeitstudium
Guten Abend,

vielen Dank für den Link. Hier steht folgendes:

„Da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Universität Hamburg überwiegend keine Fristen mehr vorsehen, die sich im Falle eines Teilzeitstudiums verlängern würden, ist die Beantragung eines Teilzeitstudiums nur für die Studiengänge Rechtswissenschaft (Staatsexamen), Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), Business Administration (M. Sc.) und Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (B.Sc. und M.Sc.) von Bedeutung.“

Verstehe ich das richtig, dass lediglich die o.g. Studiengänge in Teilzeit studiert werden dürfen?

Ich würde gerne die Fächer Deutsch und Französisch (Lehramt Gymnasium und Stadtteilschulen) studieren. Da ich bereits das Fach Französisch studiert habe, könnte ich die Studiendauer verkürzen und somit das Teilzeitstudium (wenn möglich) schneller absolvieren.

Schönen Abend und liebe Grüße
Klaudia
Re: Zweitstudium (Teilzeit etc.)
Hallo Klaudia,

nein, das haben Sie nicht ganz verstanden.

Nur in den aufgeführten Studiengängen kann es sinnvoll sein, in Teilzeit zu studieren, da es in diesen Studiengängen nochModulfristen gibt. Das bedeutet, dass in einer vorgegebenen Studienzeit bestimmte Module erfolgreich absolviert werden müssen.

Im Studiengang Lehramt der Sek I und II ist dieses aber nicht der Fall. Sie können den Studiengang in Teilzeit studieren, aber auch in Vollzeit und weniger Veranstaltungen besuchen als der Studienplan es vorsieht.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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