Bearbeitet Masterzulassung und Krankenkasse
Liebes Campuscenter Team,
ich bin für den AWG Master zugelassen und soll für meine endgültige Immatrikulation morgen (23.08.2023) weitere Unterlagen dafür einreichen. Vorraussetzung ist auch, dass ich ein Krankenkassennachweis einreiche. Da ich privat versichert bin, muss ich mich davon erst befreien lassen. Das könnte jedoch durch die Bearbeitungszeit der Krankenkasse länger als 7 Tage (die Immatrikulationsfrist) dauern. Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht es wenn ich diese nachreiche, oder?
Kann eine zu späte Befreiung von der Versicherungspflicht zur Exmatrikulation führen?
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
LG
Re: Masterzulassung und Krankenkasse
Hallo Naomi,

die elektronische Meldung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht kann auch später erfolgen. Sie ist nicht Bestandteil der Immatrikulation innerhalb der 7 Tage-Frist, aber Voraussetzung für die endgültige Immatrikulation.

Hinweise zur KV: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erung.html.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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