Master Online Immatrikulation

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Kira123456
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Bearbeitet Master Online Immatrikulation

Beitrag von Kira123456 »

Hallo, ich studiere bereits an der Uni HH im Bachelor BWL und bin nun im Master BWL zugelassen. In meinem Bachelorstudiengang habe ich bereits alle CP erreicht und das Abschlusszeugnis vor zwei Wochen beantragt auf das ich noch warte.

Bezüglich des Ausfüllen der Online-Immatrikulation habe ich mehrere Fragen:

1) Benötigt die Uni HH erneut einen KK-Versichertennachweis oder genügt die bereits vorliegende Mitteilung aus dem Bachelor?
2) Bei dem Punkt "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge" ist dort die richtige Antwort "ja" ? Denn ich warte ja nur noch auf mein Abschlusszeugnis und muss keine Leistungen mehr erbringen.
3) Ist es richtig, dass ich mich nicht exmatrikulieren muss, da ich nicht an einer anderen Hochschule studiert habe ?

Vielen Dank im Voraus!
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Campus-Center - BK
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Re: Master Online Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Kira123456,

1) Wenn Sie im Sommersemester 23 an der Uni Hamburg immatrikuliert sind, benötigen wir keine neue Meldung zu Ihrem Versichertenstatus.

2) Sie können das Überschneidungssemester im Rahmen der Online-Immatrikulation angeben, müssen Sie aber nicht, da Sie für den Erhalt der Abschlussdokumente nicht mehr im Bachelorstudiengang eingeschrieben sein müssen. Nachteil eines Überschneidungssemesters wäre auch, dass Sie die Semesterunterlagen dann für den Bachelorstudiengang erhalten und nicht für den Master, falls Sie diese benötigen. Sollte uns der Bachelorabschluss zudem bis zum 1. Oktober vom Studienbüro gemeldet werden (und davon ist eher auszugehen), ist das Überschneidungssemester sowieso obsolet.

3) Ja, das ist richtig, Sie werden einfach in den Masterstudiengang umgeschrieben.

Mit besten Grüßen,
BK
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Kira123456
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Re: Master Online Immatrikulation

Beitrag von Kira123456 »

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Wenn ich bei dem Überschneidungsemester Nein angebe, bis wann habe ich dann Zeit mein Abschlusszeugnis nachzureichen ? Auch bis zum 31.03?
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Campus-Center - BK
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Re: Master Online Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Kira123456,

ja, beim Bachelor-Masterübergang ist die Frist "zum Ende des ersten Fachsemesters". 30.9. oder 31.3. wie in Ihrem Fall. Da Sie Ihren Bachelorabschluss aber an der Uni Hamburg erwerben, ist das Einreichen des Zeugnisses nicht erforderlich. Die Meldung über Ihren Abschluss an uns erfolgt direkt vom Studienbüro.

Mit besten Grüßen,
BK
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lilialis
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Re: Master Online Immatrikulation

Beitrag von lilialis »

Guten Tag!

Ich habe eine ähnliche Frage. Ich bin derzeit an der Uni Hamburg schon immatrikuliert, allerdings nicht im Bachelor, sondern im Master, den ich auch demnächst abschließen werde, aber erst im Wintersemester. Ich bin jetzt zum anderen Master-Studiengang zugelassen worden.

Ich habe bei der Frage, ob ich an einer anderen Hochschule derzeit immatrikuliert bin, "nein" angegeben. Und die beiden weiteren Fragen unbeantwortet gelassen (ich dachte, sie sind dann nicht relevant). Hätte ich da ein Doppelstudium beantragen sollen? Ich habe schon alle Veranstaltungen absolviert, es geht nur noch um meine Masterarbeit, die ich im Wintersemester einreichen werde.

Freundliche Grüße
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Campus-Center - BK
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Re: Master Online Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo lilialis,

nein, auch für Sie gilt die Regelung eines Überschneidungssemesters. Es ist kein Doppelstudiumsantrag nötig.

Mit besten Grüßen,
BK
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