Bearbeitet Immatrikulation
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe aus lauter Freude meinen Antrag bereits vor meiner Immatrikulationsfrist per Onlineformular abgeschickt.

Da das DOSV bei Hochschulstart die letzten beiden Tage gewartet wurde, konnte ich nicht auf meinen Zulassungsantrag zurückgreifen und habe soeben festgestellt, dass ich mich eigentlich erst ab dem 23.08 immatrikulieren sollte, ich habe es jedoch bereits am 22.08 getan.

Sollte ich in meiner richtigen Frist noch einmal einen Immatrikulationsantrag stellen?

Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Re: Immatrikulation
Hallo narae,

nein, das einmalige Absenden des Antrags (auch vor der eigentlichen Frist) ist ausreichend.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation
Vielen lieben Dank!
Ein erholsames Wochenende:)
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