Habe eine Frage zu der Online-Bewerbung, bei der Frage nach der Durchschnittsnote habe ich "3,10" anstatt "3,1" geschrieben, ist die erste Schreibweise falsch kann ich dadurch beim Auswahlverfahren zurückgestellt werden ?
Hallo Aspire,
Durch diese Angabe können Sie im Auswahlverfahren keine Nachteile haben, da sich der Wert 3,10 hinsichtlich der Auswahl nicht vom Wert 3,1 unterscheidet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Durch diese Angabe können Sie im Auswahlverfahren keine Nachteile haben, da sich der Wert 3,10 hinsichtlich der Auswahl nicht vom Wert 3,1 unterscheidet.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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ok super ne war nur verwirrt, weil da dieser Vermerk stand "Die korrekte Eingabe ist entscheidend für Ihre Einordnung im Ranglistenverfahren!" , dachte ich, dass ich die Zahl falsch eingegeben habe 