Hallo,
ich komme aus Kasachstan und habe bei Ihnen einen Studienplatz bekommen, aber ich werde lang auf mein Visum warten, deshalb kann ich frühestens zwischen dem 8. und 11. Oktober in Deutschland ankommen. Und wie ich verstanden habe, müssen Sie eine Meldung von meiner deutschen Krankenkasse bis zum 14. Oktober bekommen. Also, ich werde nicht so viel Zeit haben, um mich gesetzlich zu versichern. Außerdem bin ich mir nicht sicher, dass die Krankenkasse sofort die Meldung schicken wird.
Meine Frage wäre, könnte ich die Meldung selbst an die Uni bringen, um die Frist nicht zu verpassen?
Mit freundlichen Grüßen,
Sardorbek Sabirov
Hallo Sardorbek Sabirov,
die Meldung der Krankenkasse zu Ihrem Versichertenstatus kann auch später erfolgen. Sie erhalten die endgültigen Semesterunterlagen (gültig bis Ende des Semesters) allerdings erst, wenn die Meldung eingegangen und der Semesterbeitrag überwiesen ist. Die vorläufige Semesterunterlagen sind nur im Oktober gültig. Aus diesem Grund empfehlen wir, alles Erforderliche bis zum 14. Oktober abzuschließen.
Da die Meldung ausschließlich elektronisch durch die Krankenkasse erfolgt, ist das persönliche Vorbeibringen von Unterlagen obsolet.
Mit besten Grüßen,
BK
die Meldung der Krankenkasse zu Ihrem Versichertenstatus kann auch später erfolgen. Sie erhalten die endgültigen Semesterunterlagen (gültig bis Ende des Semesters) allerdings erst, wenn die Meldung eingegangen und der Semesterbeitrag überwiesen ist. Die vorläufige Semesterunterlagen sind nur im Oktober gültig. Aus diesem Grund empfehlen wir, alles Erforderliche bis zum 14. Oktober abzuschließen.
Da die Meldung ausschließlich elektronisch durch die Krankenkasse erfolgt, ist das persönliche Vorbeibringen von Unterlagen obsolet.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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