Bearbeitet Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Hallo,

in meiner Online-Immatrikulation muss ich folgenden Punkt mit Ja/Nein beantworten:

"Waren Sie im Sommersemester 2023 an einer anderen staatlichen deutschen Hochschule immatrikuliert?*".

Ich muss derzeit noch meinen Bachelor an der UHH abschließen (Bachelorarbeit), weshalb ich diesen Punkt mit einem "Nein" ankreuzen muss, richtig?

Zudem möchte ich mich vergewissern, dass falls kein Abschlusszeugnis vorhanden ist, ein Transcript of Records oder ein Ausdruck meines Leistungskontos NICHT benötigt wird?

Vielen Dank.
Re: Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Hallo Nanashi,

wenn Sie derzeit an der Uni Hamburg immatrikuliert sind, es sich um einen Bachelor-Masterübergang handelt, geben Sie hier NEIN an.

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt vom Studiengang ab, für den Sie jetzt eine Zulassung erhalten haben. Die entsprechende Checkliste über die einzureichenden Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Moin,

meine Frage betrifft den gleichen Abschnitt. Und zwar muss man darunter eine Angabe zu möglichen Überschneidungen machen. Ich habe meine Bachelorarbeit vor einigen Wochen abgegeben und es besteht die Möglichkeit, dass ich jenen Studiengang also noch vor dem Masterstudiengang beende. Ob das so kommt, weiß ich aber nicht.

Soll ich dann eine kurzfristige Überschneidung angeben oder nicht?

Danke
Re: Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Hallo HenrikJR,

mit der Abgabe der Bachelorarbeit haben Sie alle Prüfungsleistungen für den Abschluss erfüllt, oder?
Die Angabe eines Überschneidungssemesters ist daher nicht erforderlich.

Das bedeutet: Sie können das Überschneidungssemester im Rahmen der Online-Immatrikulation angeben, müssen Sie aber nicht, da Sie für den Erhalt der Abschlussdokumente nicht mehr im Bachelorstudiengang eingeschrieben sein müssen. Nachteil eines Überschneidungssemesters wäre auch, dass Sie die Semesterunterlagen dann für den Bachelorstudiengang erhalten und nicht für den Master, falls Sie diese benötigen. Sollte uns der Bachelorabschluss zudem bis zum 1. Oktober vom Studienbüro gemeldet werden (und davon ist eher auszugehen), ist das Überschneidungssemester sowieso obsolet.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Hallo zusammen,

ich habe eine ähnliche Frage hierzu. Ist das Datum der Abgabe der BA relevant oder das Datum, wann die Note vorliegt?

Ich schreibe gerade meine BA an der Uni HH und die Abgabe ist Ende September, sodass ich unsicher bin, ob ich eine kurzfristige Überschneidung beantragen muss. Die BA ist meine letzte Leistung.


Vielen Dank für die Hilfe!
Re: Master | Angaben zur vorherigen Immatrikulation
Hallo user_1234,

wenn es sich um einen Bachelor-Masterübergang handelt, müssen Sie kein Überschneidungssemester angeben. Sie werden in den Masterstudiengang immatrikuliert, verbleiben aber auch im Bachelor, bis uns das Studienbüro Ihren Bachelorabschluss meldet.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten