Bearbeitet Einklage bei neuer Hochschule
Guten Abend,
ich hab da einige Fragen und zwar bin ich zurzeit im zweiten Semester im Studiengang Informatik b.Sc an der Uni Hamburg und habe mich jetzt, weil der NC nicht gereicht hat für Wirtschaftsinformatik an der HAW Hamburg für das Wintersemester 2023/24(Wunschuni) eingeklagt.

Nun wäre eine Frage, wie das mit dem Semesterbeitrag funktioniert, denn bekanntlich akzeptiert das Verwaltungsgericht Hamburg Studiengänge erst nach Beginn der Vorlesungszeit und der Semesterbeitrag für das Studium an der Uni Hamburg ist bis zum 1. Oktober 2023 zu überweisen. Falls das Verwaltungsgericht mein Eilantrag nicht akzeptiert, muss ich an der Uni Hamburg bleiben. Jedoch wenn sie mich akzeptieren hätte ich den Semesterbeitrag umsonst gezahlt oder wird dieser zurückerstattet? Oder kann man im Nachhinein zahlen?

Meine zweite Frage wäre, wie es mit der Exmatrikulation funktioniert. Falls ich den Beitrag nun doch gezahlt habe, kann ich mich im Nachhinein exmatrikulieren? Oder soll ich es riskieren und mich jetzt schonmal exmatrikulieren?

Ich muss sagen, dass ich es nicht wirklich verstehe, warum man nach Semesteranfang sein Bescheid bekommt vom Gericht, denn das führt zu diesen Problemen aber was soll man tun.

Eine Antwort auf beide Fragen wäre sehr hilfreich und vielen Dank im Voraus!
Re: Einklage bei neuer Hochschule
Hallo samirpnh,

wenn Sie sich nicht zum Wintersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, werden Sie automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Sie haben aber dann die Möglichkeit, sich gegen eine Gebühr von 30 € verspätet zurückzumelden.

Wenn Sie den Semesterbeitrag überweisen, können Sie sich bei Hochschulwechsel ggfls. den Betrag für das (doppelte) Semesterticket bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg erstatten lassen. Hier müssen Sie sich direkt an die Fahrgeldstelle wenden.

Exmatrikulieren Sie sich bis zum 30.9. und haben bereits den Semesterbeitrag überwiesen, erhalten Sie den gesamten Semesterbeitrag zurück. Bei Eingang nach dem 30.9. ist keine Erstattung seitens der Uni Hamburg möglich. Den Antrag auf Exmatrikulation können Sie jederzeit über Ihren Account stellen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einklage bei neuer Hochschule
Guten Tag,
vielen dank für die schnelle Antwort, meine Frage wäre noch bis wann man sich verspätet noch immatrikulieren kann, um die 30€ extra zu zahlen und würde die Fahrgeldstelle mir den Beitrag komplett zurücküberweisen?

Mfg
Re: Einklage bei neuer Hochschule
Hallo samirpnh,

eine verspätete Rückmeldung ist bis zum Ende der Vorlesungszeit des Folgesemesters möglich.

Stellen Sie sich darauf ein, dass die Fahrgeldstelle nur zukünftige ungenutzte Zeiten des Semestertickets erstattet, also nicht rückwirkend.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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